Kontopfändung und unpfändbare Beträge
Am 1. Juli 2010 trat die neue Reform zur Kontopfändung in Kraft. Mit dieser Reform erhält ein Schuldner die zugesicherte Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, falls das vorhandene Konto von einer Pfändung betroffen ist. Die zuständige Bank oder Sparkasse ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kontoinhaber das bisherige Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Den ganzen Beitrag lesen...