Archiv für März 2011

 
 

Abruffristen beim Immobilienkredit vereinbaren

Die Abruffrist ist ein Begriff aus dem Kreditwesen und tritt im Privatkundenbereich nahezu ausschließlich im Rahmen der Immobilienfinanzierung auf. Bei Gewerbekunden können Abruffristen auch für die Finanzierung umfangreicher und entsprechend kostspieliger Investitionsvorhaben vereinbart werden. Die Abruffrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Kreditnehmer das bewilligte Darlehen tatsächlich vollständig in Anspruch nimmt, in den meisten Fällen sind vorherige Teilauszahlungen möglich.
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Renditestarke Ablauffonds zur Geldanlage

Bei Ablauffonds handelt es sich um ein Finanzprodukt, welches nach dem Ablauf einer Versicherung seitens der Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Der Abschluss eines solchen Fonds stellt für den Versicherungsnehmer somit eine Alternative zur Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit dar. Selbstverständlich kann die fällige Versicherungssumme auch aufgeteilt werden, so dass nur ein Teil davon in einen Ablauffonds fließt, während der Rest zur Auszahlung gelangt.
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Abfragegebühren zu Schufa und Verbraucherauskunft

Bei den meisten Vertragsabschlüssen sowie bei der Beantragung von Kundenkarten mit Zahlfunktion sowie bei der Eröffnung eines Girokontos ist ebenso wie bei der Beantragung der meisten Kredite die Einwilligung in eine Schufa-Anfrage erforderlich. In der Realität verzichten einige Händler durchaus in Einzelfällen auf das Stellen der Anfrage und sparen auf diese Weise die Abfragegebühr.
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