Abruffristen beim Immobilienkredit vereinbaren
Die Abruffrist ist ein Begriff aus dem Kreditwesen und tritt im Privatkundenbereich nahezu ausschließlich im Rahmen der Immobilienfinanzierung auf. Bei Gewerbekunden können Abruffristen auch für die Finanzierung umfangreicher und entsprechend kostspieliger Investitionsvorhaben vereinbart werden. Die Abruffrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Kreditnehmer das bewilligte Darlehen tatsächlich vollständig in Anspruch nimmt, in den meisten Fällen sind vorherige Teilauszahlungen möglich.
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