Graue Markt und andere Kapitalmarkt Anlagen

Anleger entscheiden sich nach wie vor für sehr sichere Investments, die sich insbesondere dadurch auszeichnen können, dass das investierte Kapital mit großer Wahrscheinlichkeit ordnungsgemäß wieder an den Kunden zurückgezahlt wird. Zahlreiche Finanzprodukte, die eine relativ hohe Sicherheit und vor allen Dingen eine gewisse Kontrolle auszeichnen, fallen in den Bereich des sogenannten weißen Kapitalmarktes. In Deutschland ist es so, dass es drei unterschiedliche Kapitalmärkte gibt, an denen Anleger vom Grundsatz her investieren können.

In den Bereich des weißen Kapitalmarktes fallen alle legalen Produkte, die darüber hinaus von staatlicher Seite aus kontrolliert und zugelassen werden. Dazu gehören nicht nur diverse Anlagen der Banken, wie zum Beispiel Festgelder, Tagesgelder oder Sparkonten, sondern auch der Handel an den gewöhnlichen Wertpapierdepotbörsen fällt selbstverständlich in den Bereich des weißen Kapitalmarktes. Neben dem weißen gibt es auch noch einen schwarzen Kapitalmarkt, von dem allerdings definitiv abzuraten ist. An diesem Markt werden nämlich Produkte gehandelt, die entweder nicht legal sind oder gegen sonstige Grundsätze verstoßen, sodass sie für Anleger meistens ein extrem hohes Risiko beinhalten. Zwischen dem weißen und dem schwarzen Markt gibt es noch einen weiteren Kapitalmarkt, der auch unter der Bezeichnung grauer Kapitalmarkt bekannt geworden ist. An diesem Markt werden Produkte gehandelt, die zwar einerseits nicht illegal sind, auf der anderen Seite aber auch keinen staatlichen Regulierungen und Kontrollen unterliegen. Insbesondere diese Produkte waren es in der Vergangenheit, die bei zahlreichen Anlegern dazu geführt haben, dass deutliche Kapitalverluste entstanden sind. Auf der anderen Seite können sich diverse Produkte, die in den Bereich des grauen Kapitalmarktes fallen, allerdings oftmals auch durch sehr gute Renditen auszeichnen.

Da bei zahlreichen Anlegern eine große Verunsicherung bezüglich dieser Produkte besteht, möchte die Bundesregierung zukünftig dafür sorgen, dass der graue Kapitalmarkt stärker reguliert wird. Ein Anlass für diese schärfere Kontrolle ist eventuell der Fall Prokon, der dazu geführt hat, dass zahlreiche Anleger voraussichtlich Geld verloren haben. Viele solcher Investments in erneuerbare Energien fallen in den Bereich des grauen Kapitalmarkts, werden also kaum oder gar nicht kontrolliert. Zwar überprüft die Bundesaufsichtsbehörde BaFin oftmals, ob der jeweilige Emittent einen gültigen Prospekt vorlegen kann, jedoch bedeutet dies nicht, dass das angebotene Produkt mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet ist. Daher können sich Anleger nicht darauf verlassen, dass die am grauen Kapitalmarkt angebotenen Finanzprodukte bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen können oder gar von der BaFin empfohlen werden. Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigten schärferen Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden oder ob der graue Kapitalmarkt nach wie vor sprichwörtlich eine Grauzone bleiben wird, die Anlegern Chancen bietet, aber auch Risiken beinhaltet.