Ablauf und Kosten von Tafelgeschäften
Viele Anleger interessieren sich derzeit für den Handel mit Wertpapieren, was natürlich unter anderem auch damit zu begründen ist, dass es am Kapitalmarkt nur wenig attraktive Alternativen gibt. Mit Tagesgeld, Festgeld oder Spareinlagen muss man vielen Kunden erst gar nicht mehr „behelligen“, da die Zinsen sich in diesen Bereichen kaum noch oberhalb von einem Prozent bewegen. Daher sind es nicht wenige Anleger, die ihr Heil im Investment in Aktien oder sonstigen Wertpapieren suchen.
Natürlich gibt es auf der anderen Seite auch zahlreiche Kunden, die schon seit längerer Zeit Wertpapiere im Bestand haben. Meistens ist es so, dass die Aktien oder Anleihen in einem Wertpapierdepot verbucht sind. Dieses Depot wiederum wird bei einer Bank oder einem Broker geführt, der sich auch um die Abwicklung der Wertpapieraufträge kümmert. Bei manchen Anlegern findet allerdings eine andere Form der Verwahrung statt, denn hier werden die Wertpapiere nicht in einem Depot gelagert, sondern beispielsweise im Banksafe oder auch im heimischen Tresor aufbewahrt. Grundsätzlich gibt es keinen Zwang, dass Aktien und Anleihen unbedingt lediglich in indirekter Form auf einem Depotkonto verbucht werden müssen. Natürlich hat der Kunde ebenfalls die Möglichkeit, die Wertpapiere als sogenannte effektive Stücke liefern zu lassen. Dies bedeutet, dass der Inhaber tatsächlich Aktien oder Anleihen in Form der entsprechenden Urkunde als „Papier“ erhält. Vom Wert her sind diese physisch vorhandenen Wertpapiere mit denen, die im Depot verbucht werden, identisch. Allerdings besteht ein großer Nachteil darin, dass die Auslieferung der effektiven Stücke mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist. Das Gleiche trifft auch für den Fall zu, dass die Wertpapiere wieder verkauft werden sollen. Während Aktien und Anleihen normalerweise über die Börse gehandelt werden, ist es bei effektiven Stücken so, dass der Kunde diese bei seiner Bank einreichen muss.
Diese Übergabe von physisch vorhandenen Wertpapieren wird auch als Tafelgeschäft bezeichnet. Wie zuvor bereits angeklungen, ist es bei Tafelgeschäften so, dass diese zusätzliche Kosten verursachen. Dies hat damit zu tun hat, dass die Verwaltung und Bearbeitung von effektiven Stücken natürlich erheblich arbeits- und zeitintensiver ist, als wenn eine Verbuchung direkt über das Depot stattfindet. So muss sich der jeweilige Bankmitarbeiter beispielsweise darum kümmern, dass die Dividenden oder Zinsscheine ordnungsgemäß abgerechnet und weitergereicht werden, was ebenso für die Wertpapiere gilt, falls diese zum Verkauf eingereicht werden. Daher empfehlen die meisten Experten den Anlegern auch, nicht in effektive Stücke zu investieren. Die Kosten sind nämlich nicht nur beim Tafelgeschäft selbst vorhanden, sondern natürlich ist die Verwahrung der effektiven Stücke ebenfalls mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Dies trifft insbesondere dann zu, falls die Bank sich um die Aufbewahrung der Wertpapiere kümmert. Im Grunde sind effektive Stücke nur für echte Sammler geeignet, die großen Wert darauf legen, die Urkunde tatsächlich in Händen zu halten. Meistens bleibt diese dann im eigenen Besitz und wird nicht verkauft. In diesem Fall müssen zumindest keine Kosten bei der Einlieferung berücksichtigt werden.