Höhe der Vorschusszinsen bei Sparguthaben

Wenn der Kunde ein Sparguthaben vorzeitig zurückgezahlt bekommen möchte, berechnet die Bank ihm Vorzugszinsen. Bei Sparverträgen mit dreimonatiger Kündigungsfrist können jedoch in jedem Kalendermonat 2000 Euro ohne Anrechnung von Vorschusszinsen je Konto abgehoben werden. Der Gesetzgeber hat zwar keinen verbindlichen maximalen Zinssatz für Vorschusszinsen festgelegt, dennoch hat sich bei fast allen Banken ein Viertel des für das jeweilige Konto geltenden Habenzinses als Satz für Vorschusszinsen eingebürgert.

Damit fallen die Zinsen in der Realität recht moderat aus. Wer über ein Sparbuch mit einjähriger Kündigungsfrist verfügt und dringend den Betrag von 1000 Euro benötigt, zahlt bei einem Habenzinssatz von vier Prozent lediglich zehn Euro als Vorschusszinsen. Wenn bei einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist 3000 Euro sofort abgehoben werden, fallen die Vorschusszinsen selbstverständlich nur für einen Betrag von 1000 Euro an, da 2000 Euro als Freibetrag abzuziehen sind. Ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einer Verzinsung von zwei Prozent gilt heute bereits als sehr gut verzinste Anlage, für die 1000 Euro werden Zinsen natürlich nur für drei Monate fällig. Sie betragen beim gewählten Beispiel gerade einmal 1,25 Euro. Eigentlich müssten sie noch niedriger ausfallen, da mit Beginn des folgenden Monats erneut ein entsprechender Freibetrag besteht; die meisten Banken berücksichtigen diesen auf Grund einer vorgeblichen Vereinfachung der Berechnungsmethode jedoch nicht. Im Falle einer nachgewiesenen wirtschaftlichen Notlage kann der Sparer seine Bank um den Verzicht auf die eigentlich fälligen Gebühren bitten.

Während die Höhe der Vorschusszinsen für die meisten Kunden keine Schwierigkeit darstellt, besteht auf die vorzeitige Rückzahlung des Sparguthabens kein Rechtsanspruch, so dass die Bank diese durchaus verweigern darf. Eher zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit als zur Vermeidung von Vorschusszinsen sind Verfahren zu empfehlen, mit deren Hilfe benötigte Beträge sofort und ohne explizite Genehmigung der Bank zur Verfügung stehen. Hierbei ist zunächst das Tagesgeldkonto zu nennen, welches keine Kündigungsfrist kennt. Der Sparer kann täglich über seine gesamte Anlage ohne Kündigung verfügen. Wer sich trotz der schlechteren Verzinsung für ein Sparbuch oder eine Sparcard mit dreimonatiger Kündigungsfrist entscheidet, kann sein Vermögen auf mehrere Sparkonten aufteilen. Der Freibetrag in Höhe von 2000 Euro pro Kalendermonat gilt ausdrücklich für jedes einzelne Konto, die Eröffnung mehrerer Sparkonten für eine Person ist bei allen Banken möglich. Nahezu jedes Geldinstitut behält sich zwar die Ablehnung der Eröffnung weiterer Sparkonten von Bestandskunden vor, tatsächlich abgelehnt werden aber nur unverhältnismäßig viele Sparguthaben, wobei zwei oder drei Konten nie als nicht verhältnismäßig angesehen werden.