Anlagevermittlung und Produktvergleich
Wer in eine Bank geht um dort einen Vertrag für einen Fondssparplan oder eine Versicherung abzuschließen, wird mit dem neuen Produkt nicht Vertragspartner des entsprechenden Geldinstitutes, sondern einer Fonds- oder Versicherungsgesellschaft. Diese ist allerdings in vielen Fällen mit der Bank wirtschaftlich verflochten oder gehört zumindest dem gleichen Mutterkonzern an. Eine Anlagevermittlung findet auch statt, wenn der Kunde die entsprechenden Verträge über die Webseite der Bank und nicht direkt über den Internet-Auftritt der Gesellschaft abschließt.
Ebenso nehmen Versicherungsvertreter Aufträge für ihre Versicherung entgegen und fungieren somit als Vermittler. Sowohl Banken als auch Versicherungsmakler vermitteln neben Geldanlagen auch Sachversicherungen; von einer Anlagevermittlung lässt sich aber nur bei den Versicherungsverträgen sprechen, welche mit einer Vermögensanlage verbunden sind, am wichtigsten sind Lebens- und private Rentenversicherungen. Die Anlagevermittlung unterscheidet sich in der Theorie von der Anlageberatung dadurch, dass keine konkreten Empfehlungen gegeben werden und die Bezahlung grundsätzlich über die Provisionen der Gesellschaften erfolgt. In der Praxis lässt sich zwischen einer bloßen Vermittlung und einer Anlageberatung jedoch nicht immer eine eindeutige Grenze ziehen, zumal auch bei einer Beratung sowohl Banken als auch Versicherungsmakler in der Regel auf die Berechnung von Gebühren an den Kunden verzichten. Darüber hinaus erfolgt auch nach einer kostenpflichtigen Vermögensanalyse nicht selten der Auftrag, die zur Verfügung stehenden Beträge gemäß des Gespräches anzulegen, so dass die Anlagevermittlung direkt aus einer Anlageberatung resultiert.
Wer einen sehr hohen Geldbetrag zur Verfügung hat, kann einen Anlagevermittler mit der Anlage beauftragen und sich selbst nicht mit dieser beschäftigen. Auf Grund der für diese Dienstleistung entstehenden Kosten kommt sie für den gewöhnlichen privaten Anleger jedoch eher nicht in Betracht. Trotz der nicht eindeutigen Unterscheidbarkeit ist der Unterschied zwischen einer Anlagevermittlung und einer Anlageberatung aus Haftungsgründen von großer Bedeutung. Für eine bloße Anlagevermittlung haftet der Dienstleister nicht, da der Gesetzgeber unterstellt, er habe auf die Weisung des Kunden hin gehandelt; für eine fehlerhafte Beratung ist er jedoch haftbar. Zudem ist für ein Beratungsgespräch zwingend ein Protokoll anzufertigen, während im Zuge der Vermittlung lediglich der Verkaufsprospekt oder dessen Kurzfassung an den Kunden auszuhändigen ist. Besonders kritisch stellt sich die bloße Vermittlung dar, wenn der Kunde sehr riskante Anlagen wie Schiffsbeteiligungen erwerben möchte und er, sofern er auf die Beratung verzichtet, alle Entscheidungen eigenverantwortlich treffen muss. Anlagevermittler benötigen eine ihrer Tätigkeit entsprechende Erfahrung oder Ausbildung, kontrolliert werden sie von der Bundesanstalt für Finanzwesen, sofern es sich um Angestellte einer Bank handelt, sowie vom Gewerbeaufsichtsamt, wenn sie freiberuflich oder für eine Versicherung tätig sind.