Aufgaben und Grenzen des Anlegerschutzes
Nicht wenige Menschen fühlen sich von Geldanlagen mit vermeintlich oder auch tatsächlich erzielbaren hohen Renditen magisch angezogen und übersehen, dass eine hohe mögliche Rendite nahezu immer mit einem größeren Risiko verbunden ist. Zudem ist das Wissen über die einzelnen Produkte auf dem Finanzmarkt sowie deren Chancen und Risiken bei der Bevölkerung eher gering ausgeprägt. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund Maßnahmen zum Anlegerschutz erlassen, welche dem Schutz der Anleger dienen.
Die gesetzlichen Bestimmungen sichern den Anlegern ein ausreichendes Maß an Transparenz und das Recht auf Schadenersatz bei einer nachweislich falschen Beratung zu. Jede Beratung muss protokolliert werden, aus dem entsprechenden Protokoll muss hervorgehen, welche Ansprüche der Kunde an seine geplante Geldanlage gestellt hat und inwieweit der Berater auf eventuelle Risiken eingegangen ist. Dieses Protokoll muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Der Schutz vor einer falschen Beratung greift aber nur, wenn der Anleger eine solche in Anspruch genommen hat; bei einer Geldanlage über das Internet findet in der Regel keine Beratung statt. In diesem Fall sind Hinweise auf vorhandene Risiken erforderlich, anhand derer sich jeder Kunde selbst in eine Risikobereitschaftsklasse einstufen kann. Wenn später ein Auftrag mit einem höheren Risiko erteilt werden soll, muss dieser nach einem Hinweis auf die Überschreitung der vereinbarten Risikoklasse gesondert bestätigt werden, was allerdings leicht möglich ist.
Ein weiteres Element des Anlegerschutzes stellen Verkaufsprospekte dar, welche über ehrliche Angaben zur Geldanlage verfügen müssen. Wenn diese bewusst falsch sind und der Anleger kann glaubhaft machen, dass er den Verkaufsprospekt vor seiner Anlageentscheidung zur Kenntnis genommen hat, entsteht ein Schadenersatzanspruch aus der Prospekthaftung. Der Anlegerschutz schützt den Anleger vor Verlusten, welche auf Grund unseriöser oder fehlerhafter Beratung eintreten. Er kann ihn nicht davor bewahren, Verluste mit der von ihm gewählten Art der Geldanlage zu erleiden, da ein Risiko bei allen Geschäften bleibt, sofern der Zinssatz nicht fest vereinbart wurde. Auf Grund der bestehenden Beratungshaftung sollten Anleger möglichst eine Beratung in Anspruch nehmen, auch wenn die Selbstabwicklung der Börsengeschäfte über das Internet schneller geht und zumeist kostengünstiger ist. Der gesetzliche Anlegerschutz greift aber nicht nur bei spekulativen Geldgeschäften, sondern bewirkt auch eine Sicherheit vor Verlusten bei Sparguthaben wie dem Festgeld oder dem Tagesgeld. Bei diesen Anlageformen ist ein Verlust durch Kursschwankungen nicht möglich, sofern das entsprechende Konto nicht in einer Fremdwährung geführt wird. Dennoch könnte der Sparer einen Verlust erleiden, falls die Bank in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Damit seine Einlagen sicher sind, schreibt der Gesetzgeber einen gesetzliche Einlagensicherung vor, welche die meisten Finanzinstitute durch einen freiwilligen zusätzlichen Einlagensicherungsfonds erweitert haben, so dass der Anleger vor Verlusten infolge einer Bankpleite umfassend geschützt ist.