Was bei Anlagen in Pensionsfonds beachten?

Pensionsfonds werden in Deutschland erst sein einigen Jahren in der Sparte der betrieblichen Altersvorsorge als ein möglicher Durchführungsweg genutzt. In diversen anderen Ländern, wie zum Beispiel in den USA oder auch in Schweden, haben die Pensionsfonds schon teilweise seit Jahrzehnten eine große Bedeutung, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge geht. Hierzulande sind die Pensionsfonds seit inzwischen zehn Jahren (seit 2002) offiziell zugelassen.

Meistens sind es Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder auch größere Unternehmen aus der Privatwirtschaft, die zum Teil in Kooperation mit Gewerkschaften oder auch mit Verbänden der Arbeitgeber einen Pensionsfonds ins Leben rufen. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Pensionsfonds von den übrigen Wegen der betrieblichen Altersvorsorge dadurch, eine andere Anlagepolitik betrieben werden kann. Gemeint ist damit vor allen Dingen, dass die Pensionsfonds die Beiträge „ungezwungener“ als zum Beispiel ein Direktversicherer (Lebensversicherung) investieren kann. Denn vom Grundsatz her dürfen die Pensionsfonds die Beiträge der Arbeitnehmer sogar vollständig in Aktien investieren, was einem Lebensversicherer in aller Regel untersagt wäre und auch bei den Pensionskassen nicht in diesem Umfang möglich ist. Trotzdem sind die Anforderungen der BaFin zu beachten, was die Punkte Liquidität, Sicherheit und die Diversifikation (Streuung) der Aktien betrifft. Davon ab genießen die Pensionsfonds allerdings eine sehr große Freiheit in ihrer Entscheidung, in welche Finanzprodukte die Beiträge investiert werden. Insofern legen die verschiedenen Pensionsfonds teilweise auch verschiedene Schwerpunkte mit ihrem Investment.

So möchte der Pensionsfonds A zum Beispiel besonders sicher investieren, um einen Ertrag X garantieren zu können, während der Pensionsfonds B eher bereit ist, bei der Möglichkeit auf eine überdurchschnittliche Rendite ein höheres Risiko einzugehen. Als kommender Beitragszahler ist es daher durchaus sinnvoll, wenn man sich zunächst über diese Anlagestrategie des in Frage kommenden Pensionsfonds erkundigt. Auch wenn die Pensionsfonds rechtlich unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber sind, so besteht dennoch eine Art gegenseitige Einstandspflicht. Denn im Zuge der sogenannten subsidären Haftung muss der Arbeitgeber dafür einstehen, wenn der Pensionsfonds seine gemachten Leistungszusagen nicht einhalten kann, weil er zum Beispiel insolvent geworden ist. Genauso muss der Pensionsfonds aber auch in gewissem Umfang bei der Insolvenz des Arbeitgebers „einstehen“, weshalb Beiträge in einen Pensionssicherungsverein eingezahlt werden (vom Pensionsfonds). Ferner bieten die Pensionsfonds oftmals auch die Leistung an, dass neben der späteren Rentenzahlung Angehörige (meistens der Ehepartner) abgesichert werden können. Meistens geschieht das in Form einer Rentengarantie, aber auch zu Lebzeiten gibt es Schutz, zum Beispiel bei Invalidität des Beitragszahlers/Arbeitnehmers. Allerdings dürfen diese Zusatzleistungen maximal 30 Prozent der Gesamtleistung betragen.