Verdienstausfallversicherung bei Krankheit

Es gibt grundsätzlich verschiedene Risiken, die den möglichen Ausfall des Einkommens betreffen. Zu den größten Gefahren gehörten sicherlich Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit, aber auch eine längere Krankheit kann definitiv zu Einkommensverlusten oder bei Selbstständigen sogar zum kompletten Wegfall des Einkommens führen. Daher ist es durchaus sinnvoll, sich gegen die verschiedenen Risiken abzusichern. Während man sich gegen die Arbeitslosigkeit nur schwer absichern kann, steht die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung bei Berufsunfähigkeit zur Verfügung.

Aber auch gegen die mitunter finanziell negativen Folgen einer längeren Krankheit gibt es Absicherungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel in Form der Verdienstausfallversicherung. Im Endeffekt handelt es sich bei einer Verdienstausfallversicherung im Prinzip fast immer um eine Krankentagegeldversicherung, auch wenn es die Ausfallversicherung durchaus noch in anderen Varianten gibt. Wichtig ist die Verdienstausfallversicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung vorrangig für selbstständig und freiberuflich tätige Menschen. Denn diese Berufsgruppen erhalten im Fall einer Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit keine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers, weil keiner vorhanden ist. Bei allen Arbeitnehmern stellt sich die Situation bezüglich der Absicherung deutlich besser dar, denn zunächst werden 100 Prozent des Lohns fortgezahlt. Allerdings ist diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur auf die ersten sechs Wochen der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit begrenzt. Ab der siebten Krankheitswoche müssen nämlich auch Arbeitnehmer Einkommenseinbußen hinnehmen, da ab diesem Zeitpunkt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes übernimmt. Dies beträgt jedoch nur rund zwei Drittel des Lohns, sodass die Verdienstausfallversicherung durchaus auch für Arbeitnehmer Sinn machen kann.

Dennoch ist diese Versicherung vorrangig den Selbstständigen und Freiberuflern zu empfehlen, denn deren Einkommen fällt nicht selten schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit weg. Die Verdienstausfallversicherung in Form der Krankentagegeldversicherung funktioniert im Detail so, dass sich Versicherungsnehmer und Versicherer zunächst einmal vertraglich über zwei wichtige Punkte einigen müssen. Der erste Punkt ist die Höhe des Krankentagegeldes, welches dann im „Schadensfall“ pro Tag gezahlt werden soll. Der zweite Punkt wird leider häufig vernachlässigt, ist jedoch für den Versicherten nicht weniger wichtig. Und zwar geht es hier darum, ab welchem Krankheitstag die Leistungspflicht des Versicherers beginnt. Es ist nämlich keineswegs so, dass das Krankentagesgeld immer sofort ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden muss. Stattdessen kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Zahlung erst beginnt, wenn der Versicherte mindestens sechs Wochen krank ist. Bei der Wahl des Zeitpunktes, an dem die Leistung beginnt, sollte bedacht werden, dass der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung umso höher ist, desto eher die Zahlung des Krankentagesgeldes erfolgt.