Überschussbeteiligung und Garantiezins
Lange Zeit war die Anlage in Kapital-Lebensversicherungen bei Anlegern, die eine gut verzinste und zugleich sichere Geldanlage suchen, eine beliebte Möglichkeit, Kapital langfristig anzulegen. Immerhin erhalten Anleger bei Abschluss einer solchen Versicherung einen garantierten Zins und zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Überschussbeteiligung zu bekommen. Allerdings haben sich die Zinsen für Anleger in den letzten Jahren deutlich nach unten entwickelt. Dadurch sind auch die Zinsen für Lebensversicherungen gesunken und der Garantiezins ist derzeit nicht besonders attraktiv.
Selbst die Inflationsrate lässt sich mit dem Garantiezins in vielen Fällen nicht mehr ausgleichen. Wer hingegen einen alten Vertrag hat, der kann sich meist immer noch auf eine gute Verzinsung des angesparten Kapitals freuen, denn bei diesen Versicherungen zählt immer der zu Beginn des Vertrags vereinbarte Garantiezins für die gesamte Vertragslaufzeit als bindend. Der Garantiezins ist der Zinssatz, den der Anleger auf jeden Fall erhält. Und das ganz abhängig davon, wie sich die wirtschaftliche Lage, das Versicherungsunternehmen oder die Geldanlage entwickelt. Anders verhält es sich jedoch mit der Überschussbeteiligung. Diese wird dem Anleger nicht fest zugesichert, jedoch wird sie in der Praxis meistens gutgeschrieben. Allerdings sollten Anleger diesen Betrag nicht mit in die Kalkulation einplanen, denn es kann genauso gut passieren, dass der Anleger oder die Hinterbliebenen bei Auszahlung nur das angesparte Kapital zuzüglich des Garantiezinses erhalten. Die Überschussbeteiligung wird im Gegensatz zum Garantiezins nur ausgezahlt, wenn das Mehrkapital vom Versicherungsunternehmen erwirtschaftet werden konnte.
Dabei kann dieses durch einen Sterblichkeits-, Kosten- und Zinsgewinn zustande kommen. Der Sterblichkeitsgewinn setzt zum Beispiel dann ein, wenn der zuvor kalkulierte Sterblichkeitsverlauf der versicherten Mitglieder günstiger verläuft, als es zuvor berechnet worden ist. Fallen die Kosten für den Versicherer hingegen günstiger als zuvor kalkuliert wurde aus, dann wird von einem Kostengewinn gesprochen. Natürlich gibt es bei Geldanlagen dieser Art auch die Möglichkeit eines Zinsgewinns. Die überschüssigen Gewinne, die das Versicherungsunternehmen erzielt hat, muss es zu einem sehr großen Teil an die Versicherten weitergeben. Der Versicherer kann also nicht entscheiden, dass er diese anderweitig verwendet, sondern an die Versicherten müssen mindestens 90 Prozent dieser Gewinne ausgezahlt werden. Kalkuliert ein Versicherungsunternehmen also sehr zurückhaltend und vorsichtig, dann müssen Versicherte zunächst einen niedrigen Garantiezins hinnehmen. Jedoch kann sich diese vorsichtige Kalkulation später durch eine gute Überschussbeteiligung positiv bemerkbar machen.