Vorteile und Nachteile der Immobilienrente

Immobilien dienen heute immer öfter auch als private Altersvorsorge. Der Vorteil der eigenen Immobilie besteht vor allem darin, dass man später keine Miete mehr zahlen muss. Darüber hinaus ist die eigene Immobilie auch insoweit wertbeständig, als dass es im Prinzip unerheblich ist, welchen aktuellen Verkehrswert das Objekt hat. Denn die meisten Rentner wohnen ohnehin nur in ihrem Haus, ohne an dessen Verkauf zu denken. Daher ist es auch unerheblich, ob der Eigentümer bei einem eventuellen Verkauf 100.000 oder 200.000 Euro für sein Haus erhalten würde.

Wichtig kann dies jedoch dann werden, wenn zwar Wohneigentum vorhanden ist, es aber an liquiden Mitteln fehlt. So erhalten nicht wenige Rentner eine so geringe Rente, dass die monatlichen Ausgaben höher als die regelmäßigen Einnahmen sind, die in Form der Rente vorhanden sind. Auch aus diesem Grund bieten manche Banken seit einigen Jahren eine scheinbare Lösung an, die unter der Bezeichnung Immobilienrente bekannt geworden ist. Bei der Immobilienrente, die auch unter der Bezeichnung Umkehrhypothek bekannt ist, handelt es sich um eine Rentenzahlung, die eng mit dem Immobilieneigentum verbunden ist. Da der Immobilieneigentümer selbst keine Möglichkeit hat, aus seinem vorhandenen Haus Kapital herauszuziehen, bietet die Bank mit der Immobilienrente die gewünschte Alternative an. Dies funktioniert so, dass eine Hypothek auf die schuldenfreie Immobilie aufgenommen wird. Die Hypothek ist dann die Sicherheit für die Bank, welche diese zur Zahlung der Immobilienrente benötigt. Der Kunde erhält dann einen Betrag X pro Monat, den er quasi als Zusatzrente nutzen kann.

Der Vorteil der Immobilienrente besteht also eindeutig darin, dass die Immobilie in gewissem Sinne zu Geld gemacht werden kann, was im Normalfall so nicht möglich wäre. Durch die Immobilienrente wird es dem Immobilieneigentümer ermöglicht, sein vorhandenes finanzielles Loch über einen längeren Zeitraum zu stopfen. Was sich zunächst sehr positiv anhört, hat jedoch auch Nachteile. Der wesentliche Nachteil besteht oftmals darin, dass der Rentner stirbt, bevor er die an ihn gerichtete Rentenzahlung wieder an die Bank zurückzahlen kann. Die Konsequenz besteht dann darin, dass die Bank die erhaltene Hypothek verwertet, sodass die Immobilie zwangsversteigert werden muss. In manchen Fällen ist nicht einmal klar geregelt, ob die Bank dann den gesamten Verkaufserlös behalten darf, oder ob nur der Teil verwendet werden darf, der zuvor an den Rentner geflossen ist. Es gibt hier teilweise durchaus nicht ganz transparente Konstruktionen, worauf auf jeden Fall zu achten ist, falls eine solche Umkehrhypothek infrage kommen sollte.