Abruffristen beim Immobilienkredit vereinbaren

Die Abruffrist ist ein Begriff aus dem Kreditwesen und tritt im Privatkundenbereich nahezu ausschließlich im Rahmen der Immobilienfinanzierung auf. Bei Gewerbekunden können Abruffristen auch für die Finanzierung umfangreicher und entsprechend kostspieliger Investitionsvorhaben vereinbart werden. Die Abruffrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Kreditnehmer das bewilligte Darlehen tatsächlich vollständig in Anspruch nimmt, in den meisten Fällen sind vorherige Teilauszahlungen möglich.

Der Grund für die Vereinbarung einer Abruffrist bei einem Immobilienkredit besteht darin, dass der Kunde vor dem Baubeginn die Finanzierung seines Vorhabens gesichert haben möchte, während er die tatsächliche Auszahlung der entsprechenden Gelder erst bei der Fälligkeit einzelner Teilrechnungen benötigt. Würde er den gesamten Kreditbetrag direkt nach der Zusage erhalten, müsste er ab diesem Zeitpunkt bereits die Zinsen zahlen und das noch nicht benötigte Geld sicher anlegen. Dank der Vereinbarung einer Abruffrist sichert sich der Bauherr bei einem Darlehen mit Zinsbindungsfrist den am Tag der Darlehenszusage geltenden Zinssatz, bezahlt die anfallenden Zinsen jedoch erst mit dem Abruf des Geldes. Die Bank berechnet dem Bauherrn während der Abruffrist keine Bereitstellungszinsen, diese werden erst nach dem Ende der vereinbarten Zeit fällig. Der Kreditnehmer kann den vereinbarten Kredit jederzeit während der Abruffrist ganz oder in Teilbeträgen abrufen, so dass auch die vollständige Auszahlung des Darlehens vor dem Ende der Frist möglich ist.

Aus bearbeitungstechnischen Gründen kann die Bank die Anzahl der gebührenfreien Teilauszahlungen während der Laufzeit der Abruffrist angemessen begrenzen. Wenn das Darlehen während der Abruffrist nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, ermöglicht die Bank in der Regel auf Antrag des Kunden eine Verlängerung. Die Abruffrist ist nicht mit einem Abrufkredit zu verwechseln. Während bei einem Darlehen mit vereinbarter Abruffrist die Kreditsumme feststeht, ermöglicht der Abrufkredit die Inanspruchnahme eines Darlehens bis zur festgelegten Summe, welche der Kreditnehmer jedoch nicht ausschöpfen muss. Bei einem Immobilienkredit mit Abruffrist wird vertraglich festgelegt, dass der Kunde den gesamten zugesagten Kreditbetrag beansprucht. Grundsätzlich kann ein Immobiliendarlehen statt einer fixen Kreditsumme auch eine Unter- und Obergrenze des Kreditbetrages umfassen, so dass der Kreditnehmer während der Abruffrist den tatsächlich benötigten Betrag in Anspruch nehmen kann. Derartige in der Höhe flexible Kredite sind für den Bauherrn nützlich, da der exakte Geldbedarf sich bei Baubeginn zumeist nur schätzen lässt. Sie werden auf dem Markt gegenwärtig jedoch nur in einem sehr geringen Umfang angeboten.