Alternativen zur Kaution beim Vermieter
Wer in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus mietet, der muss in den meisten Fällen beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Kaution ist dazu gedacht, mögliche Ansprüche des Vermieters abzudecken, die sich beim Auszug des Mieters ergeben könnten. Hat der Mieter die Wohnung zum Beispiel beschädigt, so kann der Vermieter die Kaution oder zumindest einen Teil davon einbehalten, um mit dem Geld den Schaden beseitigen zu lassen.
Üblicherweise wird die Kaution in Form von Bargeld hinterlegt, welches der Vermieter allerdings auf ein Sparbuch einzahlt, bei dem es sich um ein spezielles Mietkautionskonto handelt. Das Besondere an einem solchen Mietkautionskonto ist, dass weder Vermieter noch Mieter ohne Zustimmung des anderen Beteiligten einfach über das Guthaben verfügen können. Üblicherweise wird das Konto auf den Namen des Mieters eingerichtet und der Vermieter erhält das Sparbuch als „Sicherheit“. Das Mietkautionskonto hat für den Mieter allerdings einen großen Nachteil, nämlich die Bindung von Kapital. Mitunter kann die Mietkaution in der Praxis bis zu drei Monatsmieten ausmachen, sodass die Marke von 1.000 Euro schnell überschritten sein kann. Und gerade bei einem Neueinzug hätte der Mieter dieses Geld sicherlich anderweitig (dringend) brauchen können, zum Beispiel um die Umzugskosten zu begleichen. Es gibt allerdings mindestens eine Alternative zur Kaution beim Vermieter bzw. zum Mietkautionskonto, die in den vergangenen Jahren auch immer häufiger genutzt wurde.
Bei dieser Alternative handelt es sich um eine sogenannte Mietkautionsbürgschaft, die auch kurz als Mietbürgschaft bezeichnet wird. Wie bei jeder Bürgschaft üblich, so gibt es auch bei einer solchen Mietkautionsbürgschaft drei beteiligte Parteien. Und zwar sind das in diesem Fall der Mieter als Bürgschaftsnehmer, eine Bank als Bürgschaftsgeber und der Vermieter als Begünstigter der Bürgschaft. Mit der Mietbürgschaft übernimmt die Bank des Mieters im Prinzip eine Garantie, dass der Mieter eventuelle Schäden an der Wohnung reguliert. Die Bank ersetzt also quasi mit der Bürgschaft die Sicherheit, die der Vermieter auch mit einem Mietkautionskonto hätte. Der große Vorteil, den der Mieter bei der Mietbürgschaft hat, ist der Wegfall der einmaligen Kapitalbindung, wie sie beim Mietkautionskonto vorhanden ist. Rein wirtschaftlich und auf Dauer betrachtet ist die Mietbürgschaft allerdings eher ein Nachteil. Denn während der Mieter auf dem Mietkautionskonto sogar Zinsen erhält, muss er bei der Bürgschaft eine jährliche Gebühr zahlen, die meistens bei etwa drei Prozent (auf Grundlage der Kaution) beträgt. Wer die Kaution also problemlos stellen kann, sollte sich aus finanzieller Sicht nach wie vor für diese Variante entscheiden.