Anlage-Streuung und Anlage-Mischung
In der Regel wird eine Anlage-Mischung begrifflich nicht von einer Anlage-Streuung abgegrenzt, einige wenige Autoren trennen jedoch eindeutig zwischen ihnen. Sie bezeichnen die Aufteilung der Geldanlage auf verschiedene Formen als Anlage-Mischung, während sie unter der Anlage-Streuung lediglich die Verteilung der innerhalb einer Anlageform angelegten Beträge auf unterschiedliche Schuldner verstehen. Sowohl die Anlage-Mischung als auch die Anlage-Streuung sind für eine risikoarme Geldanlage von großer Bedeutung.
Eine optimale Mischung der gewählten Anlagen kombiniert ein Tagesgeldkonto mit unterschiedlichen Festgeldanlagen sowie dem Besitz unterschiedlicher Aktien. Nicht wenige Anleger verstärken die Mischung unterschiedlicher Anlageformen, indem sie weitere Anlageformen wie Gold, Wertgegenstände oder auch Anteile an Immobilienfonds in ihre Finanzplanung integrieren. Grundsätzlich sollte ein Betrag, welcher in etwa drei Monatsgehältern entspricht, sofort verfügbar sein. Ideal ist für diesen Zweck das Tagesgeldkonto, da eine Abhebung von diesem ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist uneingeschränkt möglich ist. Eine Ergänzung durch die Sparcard der Postbank ist sinnvoll, da diese das gebührenfreie Abheben auch im Ausland ermöglicht. Bei Festgeldanlagen, zu welchen auch Sparbriefe und Bundesschatzbriefe gerechnet werden, sollte im Rahmen der Anlage-Mischung darauf geachtet werden, dass diese zu unterschiedlichen Terminen fällig werden. Ein relativ großer Teil des Anlagevermögens sollte als Aktien gehalten werden, wobei Papiere mit regelmäßigen Dividenden-Zahlungen ideal sind, da sie neben der möglichen Wertsteigerung bei ihrem Verkauf auch jährlich einen Vermögenszuwachs bewirken.
Grundsätzlich bietet es sich an, Aktien unterschiedlicher Branchen zu kaufen, damit eine auf einen Wirtschaftszweig beschränkte Krise nicht zu Verlusten führt. Innerhalb eines Wirtschaftszweiges bietet sich zudem der Kauf von Papieren mehrerer Unternehmen an, so dass eine sehr breite Streuung im Aktienbestand verwirklicht wird. Wer Fondsanteile kauft, erhält ohnehin eine Anlage mit breiter Streuung, zumal eine solche den Fondsgesellschaften durch den Gesetzgeber auferlegt ist. Selbstverständlich besteht für den privaten Anleger keine Pflicht, bei seiner Geldanlage den Grundsatz der Anlage-Mischung oder der Anlage-Streuung einzuhalten. Ein Anlageberater muss jedoch auf diese hinweisen, wenn der Kunde dazu tendiert, sein gesamtes Vermögen zum Kauf von Aktien oder anderen Beteiligungen eines einzigen Unternehmens zu verwenden. Wenn ein Anleger einen Teil seines Vermögens für den Erwerb von Kunstwerken nutzen möchte, besteht die Strategie der Anlage-Streuung darin, nicht ausschließlich Produkte eines einzigen Künstlers zu erwerben. Ebenso bietet sich bei einer Anlage in Edelmetallen an, neben dem sehr beliebten Gold zumindest ein weiteres Metall für die Anlage-Streuung in Betracht zu ziehen. Bei der Bewertung des möglichen Vermögenszuwachses dürfen die Kosten der sicheren Verwahrung der Edelmetalle jedoch nicht unberücksichtigt bleiben.