Antrag und Rückzahlung bei Jobcenterdarlehen

Immer häufiger versuchen Arbeitslose, die keinen Erfolg bei der Jobsuche haben, sich selbstständig zu machen. Eine solche Existenzgründung kann der Arbeitslose natürlich einerseits auf eigene Faust vornehmen, er kann sich aber andererseits auch durchaus Hilfe beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit holen. Es gibt zwei wesentliche Hilfen, die viele Arbeitslose beantragen können. Meistens kann allerdings nur eine dieser zwei Hilfen in Anspruch genommen werden, und auch nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitslose bestimmte Bedingungen erfüllen kann.

Die erste Hilfe besteht in dem sogenannten Gründungszuschuss, der ausschließlich Arbeitslosen gezahlt werden kann, die noch eine gewisse Zeit lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Der Gründungszuschuss wird derzeit normalerweise für einen Zeitraum von neun Monaten gezahlt, wobei die Höhe in etwa mit dem Arbeitslosengeld I zu vergleichen ist. Wenn der Gründungszuschuss einmal genehmigt ist, worauf der Arbeitslose inzwischen übrigens keinen Rechtsanspruch mehr hat, muss dieser anschließend nicht zurückgezahlt werden. Allerdings muss es der Arbeitslose natürlich auch schaffen, in neun Monaten zumindest eine Existenz aufzubauen, von der er anschließend mehr oder weniger gut leben kann. Ferner gibt es mit dem sogenannten Jobcenterdarlehen eine zweite Hilfe, die ebenfalls für manche Arbeitslose infrage kommen kann. Das Jobcenterdarlehen dahin ist im Prinzip ein klassischer Kredit, der dem Arbeitslosen unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. Während der Gründungszuschuss in erster Linie dazu dient, den Lebensunterhalt während der Existenzgründungsphase zu sichern, geht es beim Jobcenterdarlehen vor allen Dingen darum, die Gründung als solche zu ermöglichen.

So können vom Darlehen beispielsweise Waren eingekauft werden, die für die weitere Geschäftstätigkeit notwendig sind. Aber auch das Geschäftsinventar oder sonstige Sachwerte, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind, können über das Jobcenterdarlehen finanziert werden. Selbstverständlich ist für dieses Darlehen auch ein Zinssatz zu zahlen, der von der Agentur für Arbeit veranschlagt wird. Meistens ist dieser Zinssatz niedriger als bei gewöhnlichen Bankkrediten, sodass der Arbeitslose keine Angst haben muss, mit sehr hohen Zinsen belastet zu werden. Ähnliches gilt auch für die Rückzahlungsvereinbarung des Kredites. Die Rückzahlungsmodalitäten sind nämlich durchaus sehr flexibel, da es hier keine ganz starren Vorgaben gibt. So hat der Mitarbeiter, der das Darlehen genehmigt, in der Regel auch einen gewissen Ermessensspielraum, was die Ausgestaltung der Rückzahlung angeht. Wenn man all diese Punkte berücksichtigt, ist das Jobcenterdarlehen durchaus eine attraktive Möglichkeit, eine Existenzgründung zu finanzieren.