Arten und Beispiele festverzinslicher Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere sind Bestandteil des so genannten sicherheitsorientierten Vermögensaufbaus. Es gibt verschiedene Varianten dieser Wertpapiere. Im Wesentlich gehören dazu: die Bundesschatzbriefe, die Bundesanleihen, die Bundesobligationen, die Pfandbriefe, die Finanzierungsschätze des Bundes und die Schatzanweisungen.
Die Bundesschatzbriefe wurden erstmals im Jahr 1969 heraus gegeben. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere, die mittelfristig sind und deren fester Zinssatz eine jährliche Steigerung erfährt. Es gibt zwei Arten, die sich hinsichtlich ihrer Laufzeit und der Auszahlung von Zinsen unterscheiden. Bei der einen Variante werden die Zinsen angesammelt bis zu ihrer Fälligkeit bei einer siebenjährigen Laufzeit. Die zweite Variante unterliegt einer Zinszahlung pro Jahr und weist eine sechsjährige Laufzeit aus. Es ist nicht möglich, Bundesschatzbriefe an der Börse zu handeln. Die vorzeitige Rückgabe ist frühestens zwölf Monate nach dem Kauf zu bestimmten Bedingungen zulässig.
Die Bundesanleihen werden seit 1998 vertrieben. Sie werden durch die so genannte Bietergruppe Bundesemissionen in Form von Versteigerungen dem Markt zugeführt. Diese Gruppe besteht aus insgesamt zweiundvierzig verschiedenen Bankinstituten. Die Bundesanleihen bezeichnen Schuldverschreibungen, die zum Bund oder seinem Sondervermögen gehören. Sie haben den Zweck am kapitalen Markt Finanzmittel zu beschaffen. Die Zinsen werden in einem jährlichen Rhythmus ausbezahlt. Zum Ende der Laufzeit erfolgt die Tilgung zum eigentlichen Nennwert. Die Bundesobligationen wurden zum ersten Mal im Jahr 1979 ausgegeben. Sie bestehen aus Serien, die aufeinander folgen bei einem geänderten Nominalzins mit Erscheinen einer jeden neuen Serie.
Bei festem Zinssatz sind die jeweiligen Ausgabekurse variabel. Bundesobligationen haben einen Mindestauftragswert von einhundert Euro und eine feste Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden an der Börse gehandelt und sind deshalb zu jedem Zeitpunkt veräußerbar. Die Pfandbriefe gehören zu den Schuldverschreibungen, die langfristig angelegt und durch Hypotheken gedeckt sind. Sie haben den Zweck, hypothekarisch gesicherte Staatskredite, Immobilien- und vergleichbare Kredite zu refinanzieren. Pfandbriefe werden an der Börse gehandelt und können deshalb unabhängig vom Termin der Rückzahlung wieder verkauft werden. Seit einer Neuordnung des Pfandbriefrechtes aus dem Jahr 2005 können alle Banken, die den strengen Kriterien des Pfandbriefgesetzes entsprechen, Pfandbriefe ausgeben.
Die Finanzierungsschätze des Bundes wurden im Jahr 1975 eingeführt. Sie stellen Wertpapiere dar, die lediglich kurzfristig benötigte Kredite des Bundes decken sollen. Entsprechend ist ihre Laufzeit auf ein Jahr bzw. maximal zwei Jahre begrenzt. Es besteht ein Auftragswert von Minimum fünfhundert Euro. Eine laufende Zahlung von Zinsen findet nicht statt, jedoch wird beim Kauf der Wertpapiere ein Teilbetrag des so genannten Nennwertes fällig, der um die Zinsen reduziert ist. Die Schatzanweisungen bezeichnen Schuldverschreibungen kurz- und mittelfristiger Art in erster Linie vom Bund und von den Ländern. Die verzinslichen Schatzanweisungen bieten eine regelmäßige jährliche Ausschüttung des festen Zinssatzes. Die Laufzeit dieser Wertpapiere ist zwei Jahre.