Beiträge zur Altersvorsorge in Pensionskassen
Es gibt einige Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. In erster Linie erfolgt die Altersvorsorge immer noch über die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings können viele Rentner ihren gewohnten Lebensstandard alleine mit den Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aufrecht erhalten. Deshalb ist es häufig notwendig, mit zusätzlichen Rentenprodukten die Vorsorgelücke zu schließen.
Zum einen kann dabei eine private Altersvorsorge getroffen werden, wie beispielsweise durch das Ansparen über Rentenfonds und Sparplänen oder aber es wird in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Mit der Pensionskasse erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung Kapital in der Pensionskasse anzusparen. Die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse gilt dabei als einer der relativ sicheren Wege, zusätzliches Kapital für die Rentenzeit anzusparen. Die Einzahlungen in die Pensionskasse übernimmt der Arbeitgeber. Diese Einzahlungen werden direkt vom Gehalt abgezogen und an die Pensionskasse weitergeleitet. Die Abwicklung für die Arbeitnehmer übernimmt somit der Arbeitgeber. Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses ist eine Weiterführung des Vertrages möglich. Zum einen kann die Versicherung über den neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Ist dies nicht möglich, dann besteht in der Regel zum anderen die Möglichkeit, dass der Versicherte den Vertrag privat weiterführt und somit selbst für die Einzahlungen verantwortlich ist. Mit dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge können sich für die Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber einige Vorteile ergeben. Die Vorteile für die Arbeitgeber liegen insbesondere in der Möglichkeit, Lohnnebenkosten einzusparen, denn für die Einzahlungen in die Pensionskasse werden Teile des Bruttogehaltes genutzt.
Etwaige Zuschüsse können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und dadurch Arbeitgebern zu einer Steuerersparnis verhelfen. Für die Arbeitnehmer bestehen in erster Linie Vorteile in Bezug auf die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Einzahlungen in die Pensionskasse können bis zu einem Höchstbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei durchgeführt werden. Die Höchsteinzahlung liegt dabei in der Regel bei vier Prozent, gemessen an der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge besteht häufig noch die Möglichkeit, mit dem Vertrag zur Pensionskasse Zusatzversicherungen abzuschließen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder um eine Versicherung zum Hinterbliebenenschutz handeln. Ein weiterer Vorteil kann sich ergeben, wenn sich der Arbeitgeber an der Altersvorsorge durch einen Zuschuss beteiligt. Die Zusatzrente wird Arbeitnehmern mit Rentenbeginn ausbezahlt. Dabei besteht in der Regel die Möglichkeit, sich das Kapital als Einmalbetrag auszahlen zu lassen oder es wird eine lebenslange Rentenzahlung gewählt. Mit Bezug der betrieblichen Zusatzrente müssen die Auszahlungsbeträge versteuert werden. Daraus kann sich ein Steuervorteil ergeben, denn mit Eintritt in das Rentenalter sinkt in der Regel auch das Einkommen, wodurch die Einkünfte oftmals zu einem niedrigeren Steuersatz versteuert werden müssen.