Besteuerung von Treuhandanlagen
Bei den meisten Anlegern ist bei der Wahl der passenden Kapitalanlage am wichtigsten, dass diese sowohl sicher als auch rentabel ist. Da diese beiden Eigenschaften nur selten zu vereinbaren sind, entscheidet man sich letztendlich meistens für eine sehr sichere oder für eine möglichst rentable Geldanlage. Weitere Merkmale, die ebenfalls für nicht wenige Anleger bei der Wahl der Kapitalanlage eine Rolle spielen, sind Verfügbarkeit und Flexibilität. Besonders für etwas vermögendere Anleger ist zudem wichtig, dass man mit der Anlage Steuern sparen kann, was dann auch als eine steueroptimierte Anlage bezeichnet wird.
Zwar kann jeder Deutsche über den sogenannten Sparer-Pauschbetrag von etwas mehr als 800 Euro verfügen, im Zuge dessen Einkommen aus Kapitalvermögen nicht versteuert werden, jedoch ist diese Grenze schon bei einer durchschnittlichen Anlagesumme von knapp 30.000 Euro erreicht, bei etwas besseren Zinsen sogar schon darunter. Die Konsequenz dieser Situation ist die, dass nicht wenige Anleger verstärkt auf der Suche nach einer steuerbegünstigten Anlage sind. Nachdem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde und damit auch die Spekulationssteuer entfiel, sodass nun alle Kursgewinne unter die Steuerpflicht fallen, finden sich hierzulande kaum noch solche steuerbegünstigten Anlageformen. Allerdings finden sich im Ausland manche Geldanlagen dieser Art, wie zum Beispiel die – übrigens vollkommen legalen – Treuhandanlagen. Diese Anlagen werden hauptsächlich von Schweizer Banken angeboten und weisen vor allem die Besonderheit auf, dass keine Verrechnungssteuer anfällt, die ansonsten in der Schweiz auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird, wie es hierzulande bei der vergleichbaren Abgeltungssteuer der Fall ist.
Was aber beinhaltet die Treuhandanlage und wie funktioniert sie im Detail? Zunächst einmal ist die Treuhandanlage eine gewöhnliche Geldanlage, meistens in Form eines Termingeldes. Der Anleger kann sich also entscheiden, welche Anlagesumme er für eine bestimmte Laufzeit investieren möchte. Eine Besonderheit der Treuhandanlagen ist nun, dass die Anlage nicht auf den Namen des Kunden lautet, sondern auch den Namen der Bank. Dennoch legt die Bank das Geld für fremde Rechnung an, nämlich für die Rechnung des Anlegers. Zudem trägt der Anleger auch sämtliche Risiken, die mit der Geldanlage in Verbindung stehen. Das sind vor allem das Emittentenrisiko und mitunter auch Währungsrisiken. Damit die Treuhandanlage rechtlich einwandfrei ist, muss ein Treuhandvertrag zwischen Bank und Anleger geschlossen werden. Die Bank tritt in diesem Vertrag als Treunehmer auf und der Anleger wird als Treugeber bezeichnet, da er sein Kapital zu „treuen Händen“ an die Bank übergibt.