Darlehenshaftung in Nachwirkung beachten

Über eine mögliche Darlehenshaftung machen sich die meisten Bankkunden vor der Unterschrift unter einen Kreditvertrag keine Gedanken. Dabei kann es aufgrund dieser Haftung dazu kommen, dass man selbst hohe Summen zurückzahlen muss, obwohl man den jeweiligen Kredit gar nicht selbst benötigt hat. Auch für den Fall, dass man davon ausgegangen ist, dass das Darlehen von einer anderen Person zurückgezahlt wird, kann man von der Darlehenshaftung unangenehm überrascht werden.

In der Regel kommt es dann zu negativen Überraschungen, wenn man selbst einen Kreditvertrag mit unterschrieben hat, gleichzeitig jedoch mit einem Partner die Absprache getroffen hat, dass dieser das Darlehen zurückzahlt. Wer zum Beispiel eine Firma mit einer anderen Person gründet, baut dazu in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, auf. Da bei einer derartigen Personengesellschaft die Gesellschafter persönlich haften, wird die Bank darauf bestehen, dass unter einem Kreditvertrag die Unterschrift aller Gesellschafter ist. Intern kann man bei einer solchen Konstruktion zwar verabreden, dass Zinsen und Tilgung aus den Einkünften des Unternehmens gezahlt werden. Für den Fall, dass das Unternehmen jedoch nicht zahlen kann, wird die Bank trotzdem ihre Zahlungen verlangen. Hier spielen die internen Abreden keine Rolle; wenn ein Gesellschafter nicht mehr zahlen kann, müssen die Zahlungen im Rahmen der Darlehenshaftung von einer anderen Person übernommen werden, die den Kreditvertrag ebenfalls unterschrieben hat. Ähnlich sieht es bei Ehepaaren oder Verwandten aus, die gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben.

Dies kann zum Beispiel zum Zweck eines Hauskaufs geschehen, da eine Immobilie nur in sehr seltenen Fällen allein aus dem Ersparten finanziert werden kann. Wenn die Ehepartner nun also eine Finanzierung von der Bank beantragen, wird diese in aller Regel darauf bestehen, dass beide Partner ihre Unterschrift unter den Kreditvertrag setzen. Auf diese Weise sichert sich die Bank speziell für den Fall einer Scheidung ab. Kommt es später zur Trennung, während die Rückzahlung des Kredits noch läuft, übernimmt häufig einer der Partner die Zahlung der Raten und kann dafür im Haus wohnen bleiben. Sollte dieser Partner jedoch, zum Beispiel aufgrund von plötzlicher Arbeitslosigkeit, nicht mehr in der Lage sein, die monatlichen Raten zu bedienen, muss der andere Partner im Zuge der Darlehenshaftung einspringen – selbst dann, wenn er selbst nicht mehr im Haus lebt. Bei einer Scheidung müssen solche Punkte daher in jedem Fall endgültig geregelt werden, damit man nicht Jahre später noch einen finanziellen Schock im Zuge der Darlehenshaftung erleben muss.