Definition und Bedeutung Kurspflege bei Aktien

Die meisten Anleger gehen davon aus, dass der Kurs einer Aktie, der an der Börse notiert wird, ausschließlich aufgrund von Angebot und Nachfrage gebildet wird. Grundsätzlich ist dies sicherlich auch der Fall, aber dennoch gibt es diverse Parteien, die oftmals ein Interesse daran haben, den Aktienkurs in die eine oder andere Richtung zu bewegen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fondsgesellschaften, größere institutionelle Anleger oder auch um Aktiengesellschaften handeln.

In diesem Zusammenhang fällt unter anderem öfter der Begriff der Kurspflege, die im Aktienbereich durchaus von nicht unerheblicher Bedeutung ist. Die Kurspflege wird dabei von Aktiengesellschaften vorgenommen, die gerne möchten, dass der Kurs der eigenen Aktien entweder steigt oder zumindest nicht weiter fällt. Es sind vor allen Dingen die großen Aktiengesellschaften, die eine solche Kurspflege betreiben, die durchaus mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist. Im Prinzip geht es bei der Kurspflege vor allem darum, dass das gute Image der Aktiengesellschaft gewahrt wird. Würde der Aktienkurs nämlich über einen relativ langen Zeitraum hinweg ausschließlich fallen, würden sich die Anleger Gedanken machen und in der Folge könnte es durchaus sein, dass der Kursrutsch sich weiter fortsetzen wird. In diesem Fall greifen einige Aktiengesellschaften relativ zügig ein und kaufen die eigenen Aktien auf, was in der Folge dazu führt, dass der Kursverfall gebremst wird oder der Aktienkurs sogar wieder steigt. Die übrigen Anleger und Aktionäre bekommen von diesem Eingreifen in aller Regel nichts mit, denn natürlich gehen die Aktiengesellschaften selten damit an die Öffentlichkeit, dass sie ihre eigenen Aktien gekauft haben. Denn dies würde wiederum negativ bewertet werden, denn wenn eine Aktiengesellschaft es schon nötig hat, die eigenen Aktien aufgrund der Kurspflege zu kaufen, dann wirft dies kein gutes Licht auf die jeweilige Gesellschaft.

Rechtlich betrachtet ist Kurspflege völlig legitim, denn natürlich hat auch die Aktiengesellschaft das Recht, ihre eigenen Aktien an der Börse zu erwerben. Bei den weitaus meisten Aktien ist es hierzulande so, dass diese von jeder Person und jeder beliebigen Gesellschaft an der Börse erworben werden können. Eine Ausnahme bilden im weiteren Sinne nur die vinkulierten Namensaktien, denn in diesem Fall hat die Aktiengesellschaft das Recht, zumindest die Eintragung ins Aktionärsregister zu verweigern. Zwar kann auch auf diese Weise der Kauf des Wertpapieres nicht verhindert werden, aber zumindest kann die Aktiengesellschaft dadurch vermeiden, dass der jeweilige Käufer auf der Hauptversammlung ein Stimmrecht hat. Für die meisten Anleger ist dies allerdings ohnehin unerheblich, da diese die Aktien vor allem deshalb kaufen, um Gewinne zu erzielen, während der Gedanke des Stimmrechts meistens im Hintergrund steht.