Eckdaten und Inhalte eines Kreditvertrages
Zahlreiche Verbraucher sind es hierzulande gewohnt, in regelmäßigen Abständen einen Kredit aufzunehmen. Meistens werden größere Ausgaben über ein Darlehen finanziert, wie zum Beispiel der Kauf eines neuen Autos. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Finanzierungsformen, die letztendlich alle dazu dienen, bestimmte Ausgaben zu finanzieren. Kaum ein Kreditnehmer macht sich allerdings Gedanken darüber, dass es sich beim Kreditvertrag um die rechtliche Grundlage des Darlehens handelt.
Oftmals wird es als selbstverständlich angesehen, dass die Bank Geld verleiht, obwohl durchaus einige Pflichten mit der Kreditvergabe verbunden sind. So muss das Kreditinstitut zunächst einmal prüfen, ob der jeweilige Antragsteller überhaupt prinzipiell dazu berechtigt ist, ein Darlehen aufzunehmen. Dies ist immer dann so, wenn er kreditfähig ist, was normalerweise mit Erreichen des 18. Lebensjahres der Fall ist. Fast noch wichtiger als die Prüfung der Kreditfähigkeit ist für die meisten Banken die Beurteilung, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Die Bonität ist sicherlich eine zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit vergeben wird, auch wenn dies im Darlehensvertrag nicht von Bedeutung ist. Demgegenüber werden im Vertrag vielmehr die rechtlichen Eckdaten genannt, die im Zusammenhang mit dem Kredit von entscheidend sind. Dazu gehören vor allem die Darlehenssumme, der vereinbarte Zinssatz, die Laufzeit des Kredites sowie weitere Abreden, die zwischen Bank und Kunde getroffen wurden. Natürlich ist es ebenfalls für die rechtliche Wirksamkeit des Kreditvertrages wichtig, dass beide Parteien namentlich genannt werden und den Kreditvertrag einvernehmlich unterschreiben.
Neben dem Vertrag gibt es darüber hinaus noch zahlreiche Bedingungen, die der jeweilige Kunde mit Unterschrift unter den Kreditvertrag ebenfalls akzeptiert. Leider ist es in der Praxis kaum möglich, sich sämtliche Details zum jeweiligen Vertrag durchzulesen. Der Grund ist unter anderem der, dass gleichzeitig auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken akzeptiert werden, die mitunter 50 oder mehr Seiten beinhalten. Auch aus diesem Grund gibt es mittlerweile in Deutschland relativ einheitliche Kreditbedingungen, obwohl natürlich jede Bank selbst bestimmen kann, welche Konditionen sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für wichtig erachtet. Für den Kreditnehmer spielen die rechtlichen Grundlagen allerdings in der Praxis keine große Rolle, denn ihm kommt es natürlich vor allem darauf an, den gewünschten Kreditbetrag zu erhalten und die Zinsen zu zahlen, die mit der Bank vereinbart wurden. Ein Kreditvertrag muss übrigens nicht grundsätzlich schriftlich geschlossen werden, sondern theoretisch würde auch eine mündliche Absprache ausreichen. Allerdings ist dies in der Praxis nicht empfehlenswert, denn schon allein aus Beweisgründen ist die Schriftform erheblich sicherer.