Einlagensicherung und Kapitalschutz

Sehr viele Anleger suchen eine Geldanlage heute danach aus, wie sicher das Produkt ist. Der große Teil aller Anleger erwartet dabei von einer sicheren Geldanlage, dass mit keinen Verlusten zu rechnen ist, man also am Laufzeitende mindestens sein investiertes Kapital zurückbekommt. In diesem Zusammenhang nutzen besonders die Anbieter von verschiedenen sicheren Produkten oftmals den Begriff der Kapitalgarantie oder des Kapitalschutzes.

Was aber bedeutet Kapitalschutz eigentlich genau und kann man als Anleger bei einem solchen Produkt wirklich davon ausgehen, dass er keinerlei Verluste erleiden kann? Ein großer Irrtum muss zunächst einmal aufgeklärt werden. Dieser Irrtum besteht seitens vieler Anleger darin, dass sie der Meinung sind, dass bei einer vorhandenen Kapitalgarantie absolut keine Verluste möglich sind. Diese Annahme kann zwar im Einzelfall zutreffen, ist jedoch keineswegs im Allgemeinen gültig. Nimmt man das Garantiezertifikat als Beispiel, so handelt es sich dabei um ein „klassisches“ Produkt mit einer vorhandenen Kapitalgarantie. Diese erstreckt sich allerdings nur insoweit auf das angelte Kapital, als dass der Anleger nicht oder nur zu einem kleinen Teil an möglichen Kursverlusten des Basiswertes partizipiert. Das bedeutet aber nicht, dass Verluste generell ausgeschlossen sind. Denn sollte die Bank, welche das Zertifikat ausgegeben hat, zum Beispiel in der Zukunft insolvent werden, so hilft die Kapitalgarantie dem Anleger in diesem Fall nichts.

Somit wäre der Kapitalschutz wertlos, denn der Anleger würde aufgrund der Insolvenz der Bank mit großer Wahrscheinlichkeit einen Großteil seines Kapitals verlieren. Fernab dieses Beispiels gibt es aber durchaus einige wenige Anlageformen, die einen „echten“ Kapitalschutz in jeder Hinsicht haben. Und zwar handelt es sich dabei um jene Anlageformen, die unter die Einlagensicherung fallen. Diese drei Produkte sind das Tagesgeld, die Spareinlagen und das Festgeld. Hier beschränkt sich der Kapitalschutz nicht nur auf etwaige Kursverluste, die es bei den drei genannten Anlageformen ohnehin nie geben kann, sondern auch das Emittentenrisiko ist mit in den Kapitalschutz eingebunden. Allerdings müssen manche Anleger auch hier „Abstriche machen“, denn es ist nicht automatisch jede Anlagesumme in die Kapitalgarantie einbezogen. So reicht der gesetzlich verankerte Kapitalschutz in Form der gesetzlichen Einlagensicherung nur für Kunden, die maximal 100.000 Euro angelegt haben. Hat ein Anleger hingegen zum Beispiel 250.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto angelegt, so ist der „überschüssige“ Betrag entweder noch durch eine private Einlagensicherung der Bank geschützt oder es besteht für diesen Teil der Anlagesumme keine Kapitalgarantie mehr.