Erklärung des Verbotes von Leerverkäufen

Die große Mehrheit der Anleger möchte mit ihrem Kapital eine sichere und möglichst gute Rendite erzielen. Wer sich in diesem Zusammenhang zum Beispiel für den Handel mit Aktien entschieden hat, der hofft in den meisten Fällen darauf, dass die Aktienkurse in der Zukunft steigen werden. Hat man sich bereits etwas näher mit der Börse beschäftigt, dann weiß man jedoch auch, dass die Aktienkurse keineswegs immer steigen, sondern auch über einen längeren Zeitraum fallen können. Daher könnte man zunächst meinen, dass man als Anleger keine Möglichkeit hat, von diesen fallenden Kursen profitieren zu können.

Diese Annahme ist jedoch falsch, denn es gibt sogar verschiedene Möglichkeiten, wie auch aus fallenden Aktienkursen ein Profit geschlagen werden kann. Eine bekannte Möglichkeit sind zum Beispiel Put-Optionen, durch die der Inhaber dann profitiert, wenn der Kurs des jeweiligen Basiswertes fällt. Da sich allerdings nicht alle Anleger mit Optionen anfreunden können, bieten manche Banken und Broker ihren Kunden noch eine Alternative an, nämlich Leerverkäufe. Bei einem Leerverkauf hat der Anleger die Möglichkeit Aktien zu verkaufen, die er nicht im Depot hat. Daraus resultiert allerdings auch die Tatsache, dass der Leerverkauf einen sehr spekulativen Charakter hat. Aus dem Grund bieten bei Weitem nicht alle Banken und Broker ihren Kunden überhaupt die Möglichkeit an, mit einem Leerverkauf auf fallende Aktienkurse zu spekulieren. Falls die Bank dann doch diese Möglichkeit bietet, nimmt sie meistens eine strenge Selektion vor, sodass keineswegs jeder Kunde die Berechtigung erhält, solche Leerverkäufe durchzuführen.

In der Regel spielt in dem Zusammenhang die Bonität des Kunden eine ebenfalls wichtige Rolle. Das Problem bei Leerverkäufen besteht nämlich darin, dass der Kunde die offene Position irgendwann auch wieder eindecken muss. Er muss dann also die bereits zuvor verkauften Aktien, die nicht vorhanden waren, an der Börse oder anderweitig kaufen. Denn nur so kann er sein Depot glattstellen und die offene Position schließen. Sollten die Kurse seit dem Leerverkauf jedoch nicht gefallen, sondern deutlich gestiegen sein, kann das nicht nur zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen, sondern es besteht sogar die Gefahr, dass der Kunde nicht genügend Kapital aufbringen kann, um sich mit den erforderlichen Aktien eindecken zu können. Die Bank geht in diesem Fall also ein nicht unerhebliches Risiko ein, sodass eben nur solche Kunden für Leerverkäufe infrage kommen, die sich durch eine gute Bonität auszeichnen können.