Grundpfandrecht ermöglicht Immobilienkredite

Bei einem Baudarlehen oder einem Immobilienkredit verlangt die Bank als Kreditsicherheit so gut wie immer die Eintragung einer Hypothek oder einer Grundschuld in das Grundbuch. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden in Deutschland üblichen Formen einer Grundschuld besteht darin, dass eine Hypothek im Gegensatz zu einer Grundschuld akzessorisch ist. Dieser fachsprachliche Begriff sagt aus, dass einer Hypothek zwingend eine konkrete Verbindlichkeit gegenübersteht, während eine Grundschuld abstrakt ist.

Die Bank darf die Grundschuld dennoch nur für den mittels dieser abgesicherten Kredite verwenden und bestätigt diese Vereinbarung in einem Sicherungsvertrag. Nach der vollständigen Bezahlung des Darlehens fordert der Kreditnehmer eine Löschungsbewilligung bei der Bank ein, welche er zusammen mit dem Antrag auf die Löschung beim Grundbuchamt einreicht. Die Bank muss diese Bescheinigung auf Anforderung und ohne Berechnung eigener Gebühren ausstellen, wenn das Baudarlehen vollständig getilgt wurde. Alternativ kann auf die Löschung des Grundbucheintrages durch den Kreditnehmer verzichtet werden, wenn er die Grundschuld für einen weiteren Kredit verwenden möchte. Das Eintragen einer Grundschuld oder Hypothek ist nicht alleine für Grundstücke möglich und üblich, es wird ebenfalls bei Krediten für den Erwerb von Wohneigentum vorgenommen. Die Grundpfandrechte ermöglichen der finanzierenden Bank, sich an der finanzierten Immobilie oder dem finanzierten Grundstück zu bedienen, falls ihr Kunde das Darlehen nicht mehr zurückzahlen kann.

Zu diesem Zweck kann sie eine Zwangsversteigerung beantragen, wenn ihr Schuldner innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach einer zulässigen Kreditkündigung das Darlehenskonto nicht ausgeglichen hat. Eine Zwangsversteigerung stellt ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Besitzers von Wohneigentum oder Grundstücken dar und erscheint als eine sehr harte Maßnahme. Auf der anderen Seite unterstützen die meisten Banken ihre Kreditkunden jedoch, indem sie bei entstehenden Zahlungsschwierigkeiten gemeinsam mit ihm nach einer Lösung suchen. Nicht zuletzt würde ein großer Teil der Bauherren oder Immobilienerwerber kein Darlehen erhalten, wenn die Bank nicht über die Kreditsicherheit des Grundpfandrechts verfügen könnte. Da es sich bei Immobilienkrediten und Baudarlehen regelmäßig um sehr hohe Kreditsummen handelt, verfügen nur extrem wenige Kunden über ausreichende Sicherheiten, ohne dass sie die finanzierte Immobilie ebenfalls als solche einsetzen. Dennoch werden in Einzelfällen auch Baukredite ohne Eintragung in das Grundbuch vergeben. Nicht zuletzt verzichten viele Bausparkassen auf die Eintragung eines Grundpfandrechts, wenn die Höhe des von ihnen vergebenen Darlehens den Betrag von 30 000 Euro nicht übersteigt. Auf diese Weise spart der Kreditnehmer nicht zuletzt die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt.