Grundschuldkredit als Immobilienfinanzierung

Seit mehr als zwei Jahren können sich die Verbraucher in Deutschland und weiten Teilen der EU über sehr niedrige Bauzinsen freuen. Mittlerweile sind die Zinsen sogar so niedrig, dass der Kauf einer Immobilie preiswerter ist, als wenn der Verbraucher weiterhin Miete zahlt. Die Immobilienfinanzierung steht inzwischen auch vielen Menschen offen, für die eine Finanzierung dieser Art vor drei oder fünf Jahren noch untragbar gewesen wäre.

Wenn es bei der Immobilienfinanzierung konkret um die Frage geht, in welcher Form diese durchgeführt werden soll, dann entscheiden sich die meisten Verbraucher trotz diverser anderer Alternativen nach wie vor für einen Grundschuldkredit. Der Grundschuldkredit ist im Prinzip eine Art Oberbegriff für Immobilienkredite, die von den vielen Banken hierzulande vergeben werden. Da praktisch alle Baukredite über eine Grundschuld abgesichert werden, trägt der Grundschuldkredit seinen Namen zurecht. Die Kreditart, die sich oft hinter einem solchen Grundschuldkredit verbirgt, ist das Annuitätendarlehen. Hier erhält der Kunde zunächst die gewünschte Darlehenssumme ausgezahlt und zahlt den Kreditbetrag dann in monatlichen Kreditraten zurück. Die einzelne Rate beinhaltet dabei zum einen den Tilgungsanteil und zum anderen natürlich auch die Bauzinsen, die der jeweilige Kreditnehmer an seine Bank zu zahlen hat. Ein Grundschuldkredit wird allerdings nicht ausgezahlt, bevor der Kreditnehmer nicht eine Grundschuld auf die Immobilie hat eintragen lassen, sodass sich für die Bank ein Grundpfandrecht ergibt.

Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und bewirkt, dass die Bank unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, die Immobilie zu „pfänden“, also eine Zwangsversteigerung durchführen zu lassen. Wer sich für einen Grundschuldkredit entschieden hat, der sollte immer die Angebote mehrerer Banken miteinander vergleichen, auch wenn die Zinsen derzeit sehr günstig sind. Aber zum einen kommt es nicht nur auf die Zinsen an und zum anderen können schon geringe Unterschiede beim Zinssatz zu einer größeren bzw. geringeren monatlichen Belastung führen, falls die Darlehenssumme zum Beispiel 150.000 oder 300.000 Euro beträgt. Neben dem Effektivzins ist zum Beispiel für viele Kunden beim Grundschuldkredit auch von Interesse, ob die Bank Bereitstellungszinsen verlangt oder ob bestimmte Gebühren berechnet werden. Zudem interessieren manche Kreditnehmer auch die möglichen Sondertilgungen, die nicht bei allen Banken einheitlich geregelt sind. Wichtig ist auch, die „Nebenkosten“ des Grundschuldkredites zu beachten, wie zum Beispiel die Gebühren für die Eintragung der Grundschuld oder eventuell anfallende Schätzkosten.