Insolvenzantrag – Ablauf und Gründe
Schon seit dem Jahr 1999 regelt die so genannte Insolvenzordnung alle Fragen rund um die Insolvenz von Unternehmen. Darin finden sich unter anderem die Gründe, die zu einem Insolvenzantrag führen können, außerdem wird in der Insolvenzordnung der weitere Verlauf des Verfahrens geregelt. Ganz allgemein ist der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Dies ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk das betroffene Unternehmen seinen Gerichtsstand hat.
Das Gericht kann auf der Grundlage des Insolvenzantrags sowohl für natürlich als auch für juristische Personen ein Insolvenzverfahren eröffnen. Die Insolvenzordnung gilt also für die so genannten BGB-Gesellschaften, also zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, genauso wie für große Aktiengesellschaften. Erst nach dem Eingang des Insolvenzantrags kann das Gericht das Verfahren eröffnen. Antragsberechtigt sind sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Wird der Insolvenzantrag durch einen Gläubiger gestellt, muss dieser allerdings eine wirtschaftlich bedeutende Forderung gegenüber dem Schuldner haben, die dieser nicht mehr bezahlen kann. Das muss im Rahmen des Insolvenzantrags dem Gericht durch Unterlagen belegt werden. Dagegen ist es nicht zulässig, durch einen Insolvenzantrag einen Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Wenn der Schuldner einen Insolvenzantrag stellt, muss dieser bei mehreren Gesellschaftern von allen Personen unterschrieben werden. Das gilt auch für Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften. Für den Fall, dass nicht alle Personen im Insolvenzantrag auftauchen, müssen dem Gericht die Gründe dafür dargelegt werden.
Zusammen mit dem Insolvenzantrag sind darüber hinaus eine Reihe von Unterlagen beim Gericht einzureichen. Bei einem Insolvenzantrag durch einen der Gläubiger ist dies neben der Forderung ein Nachweis darüber, dass diese nicht mehr eingetrieben werden konnte. Beim Insolvenzantrag durch den Schuldner verlangt das Gericht ein umfangreiches Vermögensverzeichnis sowie eine Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheidet dann ein Richter über den Insolvenzantrag. Wenn das Unternehmen über ein ausreichendes Vermögen verfügt und abzusehen ist, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens daraus gezahlt werden können, wird ein solches Verfahren eröffnet. In diesem Fall wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dessen Aufgabe ist es, ein Sanierungskonzept für die Firma zu erarbeiten und Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, um dem Unternehmen wieder wirtschaftlichen Spielraum zu verschaffen. Ganz allgemein ist ein Insolvenzantrag also oft die letzte Chance, eine Firma vor der endgültigen Liquidierung zu retten. Gestalten sich die Verhandlungen mit den Gläubigern erfolgreich, kann der Geschäftsbetrieb, eventuell in vermindertem Umfang, weitergeführt werden. Andernfalls wird die Firma liquidiert, die Forderungen der Gläubiger werden dann anteilig erfüllt.