Kapitalbeteiligung an Personengesellschaften
Unter einer sogenannten Personengesellschaft versteht man ein Unternehmen, bei dem der oder die Gesellschafter unbeschränkt sowohl mit dem Gesellschafts- als auch mit ihrem Privatvermögen haften. Im Gegensatz dazu ist bei einer Kapitalgesellschaft, also zum Beispiel einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, die Haftung beschränkt und die Gesellschafter oder Eigentümer haften nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Darüber hinaus ist eine Personengesellschaft keine juristische Person, trotzdem kann ein solches Unternehmen bestimmte Rechte und Pflichten tragen. Typische Personengesellschaften sind zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Gegründet wird eine Personengesellschaft oft durch einen einzigen Unternehmer, in anderen Fällen schließen sich mehrere natürliche oder juristische Personen zusammen. Die verschiedenen Partner können die Anteile unter sich so aufteilen, wie sie es wünschen. Entsprechende Einzelheiten werden zum Beispiel in einem Gesellschaftervertrag geregelt. Wenn ein Gesellschafter zum Beispiel 70 Prozent des Kapitals einzahlt und der zweite Gesellschafter nur 30 Prozent einbringt, werden in der Regel auch die späteren Gewinne in diesem Verhältnis aufgeteilt. Eine Kapitalbeteiligung an einer Personengesellschaft ist natürlich nicht nur zum Zeitpunkt der Gründung möglich. Später können ebenfalls jederzeit neue Gesellschafter aufgenommen werden. Dabei müssen sich die Eigentümer des Unternehmens mit dem neuen Gesellschafter darüber verständigen, wie hoch der Wert der Firma ist.
Anders als bei einer Aktiengesellschaft, bei der die einzelnen Anteile an der Börse gehandelt werden, geht es hier um eine sehr subjektive Form der Bewertung. Grundlagen für die Ermittlung des aktuellen Firmenwerts sind natürlich die Bilanzen der letzten Jahre, aber auch der Ausblick und die allgemeine Marktsituation. Zum Zeitpunkt der Gründung hingegen sollte man vor einer Kapitalbeteiligung an einer Personengesellschaft einen umfangreichen Blick in den Business-Plan werfen. Hierin finden sich Angaben zu den geplanten Einnahmen und Ausgaben; auf dieser Grundlage muss man dann für sich beurteilen, ob man mit einer Kapitalbeteiligung einsteigen möchte. Im Gegensatz zum Kauf von Aktien bietet eine solche Kapitalbeteiligung hohe Renditechancen, aber auch das Risiko eines kompletten Verlusts des eingesetzten Kapitals. Zum einen spielen hier die unternehmerischen Fähigkeiten eine große Rolle, zum anderen können auch negative Entwicklungen auf dem Markt allgemein dazu beitragen, dass die Firma keine Gewinne abwirft. Kommt es hingegen dazu, dass das Unternehmen gut läuft und das Interesse eines Mitbewerbers auf sich zieht, kann eine Kapitalbeteiligung auch wieder verkauft werden. Alternativ dazu ist auch der Verkauf der Anteile an den oder die anderen Gesellschafter möglich. Genau wie bei der Kapitalbeteiligung muss auch in diesem Fall der Wert des Unternehmens ermittelt werden, auf diese Grundlage lässt sich dann berechnen, wie hoch die Zahlungen für die jeweiligen Anteile ausfallen sollten.