Konkursverfahren wie und wann einleiten?

Bereits seit einigen Jahren ist der rechtlich korrekte Begriff Insolvenzverfahren, trotzdem wird das Wort Konkursverfahren umgangssprachlich immer noch mindestens genauso oft verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen das gleiche: Ein Unternehmen kann seine fälligen Zahlungen nicht mehr leisten oder hat mehr Schulden als Vermögen. Wenn eine Firma an diesem Punkt angekommen ist, ist es aber noch nicht unbedingt zu spät, den Bestand zu sichern.

Im Gegenteil, oft ist ein Konkursverfahren sogar die letzte Rettung, danach kann der Betrieb dann in einem gewissen Umfang weitergeführt werden. Voraussetzung für ein Konkursverfahren ist zunächst ein Antrag beim Amtsgericht. Berechtigt dazu ist sowohl der jeweilige Schuldner als auch die Gläubiger der Firma. Für den Schuldner können, je nach Rechtsform, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände oder der Eigentümer selbst den Antrag auf Einleitung eines Konkursverfahrens stellen. Nach der Prüfung durch einen Richter wird dann ein Konkursverwalter bestellt, der im Laufe einiger Wochen oder Monate die finanzielle und rechtliche Situation des Unternehmens prüft. Gleichzeitig kann dieser Verwalter bereits Verhandlungen mit den Gläubigern führen. Teilweise ist ein Konkursverfahren etwa nur deshalb notwendig, weil alte Kredite von der Firma nicht mehr bedient werden können. Wenn in der Zwischenzeit aber ein Inhaberwechsel stattgefunden hat und der laufende Betrieb Gewinne abwirft, können Gläubiger auf einen Teil ihrer ausstehenden Forderungen verzichten. Auf diese Weise haben sie die Aussicht, einen höheren Betrag zu erhalten als bei einer sofortigen Liquidierung der Firma.

Im Rahmen eines Konkursverfahrens kann es zudem dazu kommen, dass die Kostenstruktur auf andere Weise verändert wird. Falls Gläubiger nicht komplett auf ihre Forderungen verzichten wollen, können sie bestimmte Zahlungen stunden, um die Liquidität der Firma nicht zu gefährden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn es hohe Außenstände gibt, die jedoch erst nach einer gewissen Zeit fällig werden. Die Beschäftigten können durch Lohnverzicht oder längere Arbeitszeiten ebenfalls dazu beitragen, dass das Unternehmen nach dem Konkursverfahren weiterhin Bestand hat. Obwohl ein solches Konkursverfahren also in der Regel als endgültiges Urteil über ein Unternehmen angesehen wird, ist es das längst nicht. Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, bei denen Firmen den Betrieb auch nach dem Abschluss eines Konkursverfahrens weitergeführt und sogar ausgebaut haben. Natürlich ist dies nicht in allen Fällen möglich, grundsätzlich sollte man jedoch jedes Konkursverfahren individuell betrachten und keine allgemeinen Urteile fällen.