Kreditbesicherungen und deren Akzeptanz
Es ist heute auf verschiedenen Wegen möglich, eine vorhandene Kreditforderung aus Sicht der kreditgebenden Banken abzusichern. Durch diese Mittel kann die Bank letztendlich oftmals verhindern, dass eine Forderung abgeschrieben werden muss, falls der Kunde seine Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Diese Mittel, die zur Absicherung von Krediten genutzt werden können, bezeichnet man auch kurz als Kreditsicherheiten oder nochmals abgekürzt als Sicherheiten.
Eine dieser typischen Kreditsicherheiten ist zum Beispiel die Hypothek, die seit etwa zehn Jahren allerdings nahezu komplett durch eine ganz ähnliche Kreditsicherheit ersetzt wurde, nämlich durch die Grundschuld. Die Grundschuld wird fast immer im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit als Kreditsicherheit genutzt und nahezu keine Bank wird ein Hypothekendarlehen vergeben, ohne dass zuvor eine Grundschuld als Sicherheit eingetragen wurde. Die Grundschuld ist rechtlich betrachtet ein sogenanntes Grundpfandrecht. Dieses verbrieft der Bank ein Pfandrecht an der Immobilie, diese kann also im Bedarfsfall zwangsversteigert werden. Eine weitere Kreditsicherheit, die jedoch zu ganz anderen Finanzierungszwecken in Anspruch genommen wird, ist die sogenannte Sicherungsübereignung. Ist der Kreditnehmer eine Privatperson, so taucht die Sicherungsübereignung in der Praxis fast nur als Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeuges auf und wird im Zusammenhang mit einer Kfz-Finanzierung genutzt. Ist der Kunde hingegen ein Unternehmen oder ansonsten gewerblich tätig, können neben den Kraftfahrzeugen durchaus auch Maschinen sicherungsübereignet werden.
Bei einer Sicherungsübereignung sieht die Konstruktion vor, dass die Bank rechtlich betrachtet die Eigentümerin des übereigneten Sachwertes wird. Der Kunde darf die Sache allerdings weiterhin nutzen, also zum Beispiel das Auto fahren. Sowohl die Grundschuld als auch die Sicherungsübereignung sind an jeweils einen bestimmten Finanzierungszweck gebunden, nämlich an die Finanzierung einer Immobilie oder eines Autos. Es gibt aber auch noch diverse Kreditsicherheiten, die für ganz viele unterschiedliche Finanzierungen als Kreditbesicherung genutzt werden können. Zu nennen ist hier beispielsweise die Verpfändung. Die Verpfändung von Guthaben beinhaltet zum Beispiel, dass der Kunde ein Guthaben, welches sich auf einem Bankkonto befindet, als Sicherheit für den Kredit an die Bank verpfändet. Meist handelt sich dabei um Guthaben auf einem Spar-, Tages- oder Festgeldkonto. Aber auch Sparbriefe oder andere Wertpapiere können verpfändet werden. Man spricht demzufolge dann von der Verpfändung von Wertpapieren. Auch eine weitere Kreditsicherheit ist relativ „global“ einsetzbar, nämlich die Abtretung von Forderungen. Was sich zunächst vielleicht etwas abstrakt anhört ist meistens nichts anderes, als dass der Kreditnehmer die Forderung aus einer Lebensversicherung an die kreditgebende Bank abtritt. Diese setzt dann einfach den aktuellen Rückkaufswert als Sicherheit an.