Leistungen der Unfallversicherung für Reisen

Mit einer Unfallversicherung ist es möglich, sich vor den besonderen finanziellen Belastungen von Unfallfolgen abzusichern, denn Krankheit oder Invalidität können die Folge eines Unfalles sein. Allerdings geschehen Unfälle nicht nur am Heimatort, sondern sie können ebenso während der Reise mit schwerwiegenden Folgen auftreten. Mit einer Reiseunfallversicherung ist es möglich, sich vor diesen besonderen Risiken abzusichern. Anders als im Berufsleben oder in der Freizeit werden an diese Versicherung spezielle Anforderungen gestellt.

Allerdings ist vor Vertragsabschluss zu beachten, dass einige private Unfallversicherungen bereits den Schutz im Ausland mit einschließen. Dadurch ist nicht in jedem Fall der separate Abschluss einer solchen Reiseversicherung erforderlich. Sollte jedoch keine private Unfallversicherung bestehen, dann kann der Abschluss in Erwägung gezogen werden. Während einer Reise ins Ausland kann ein Unfall schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Dazu zählen zunächst die Kosten, welche durch eine unfallbedingte Erkrankung oder Invalidität direkt nach dem Unfall oder in den folgenden Jahren auf den Versicherten zukommen. Mit einer Reiseunfallversicherung ist es möglich, dafür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Dies kann die direkten Kosten vor Ort betreffen, aber ebenso eine Entschädigung, wenn zum Beispiel eine Invalidität die Folge eines Unfalles ist. Daneben ist es bei Reisen besonders wichtig darauf zu achten, dass die Versicherung Bergungs- und Überführungskosten mit einschließt. Wie hoch die Leistungen einer Reiseunfallversicherung sind und wann diese zahlt, ist an fest vereinbarte Bedingungen geknüpft.

Diese können sich je nach Versicherer und gewähltem Tarif deutlich voneinander unterscheiden. Eine Todesfallleistung in Höhe von 30.000 Euro ist zum Beispiel durchaus üblich. Jedoch können abweichende Regelungen getroffen werden, wodurch sich diese Leistung deutlich erhöhen lässt. Auch in Bezug auf die Dauer des Versicherungsschutzes sollten die individuellen Bedingungen berücksichtigt werden, denn einige Versicherer bieten die Reiseunfallversicherung nur für Reisen mit einer begrenzten Aufenthaltsdauer im Ausland an. Oftmals beschränkt sich der Versicherungsschutz somit auf Reisen mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten. Zugleich können die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass der Versicherungsschutz nur gültig ist, wenn das im Vertrag benannte Hotel oder ein bestimmter Reiseort während der Urlaubsreise besucht wird. Bei kurzfristiger Umbuchung der Reise sollten deshalb die Versicherungsbedingungen überprüft und gegebenenfalls der Versicherer über die Änderungen informiert werden.