Liquiditätszufuhr durch Pensionsgeschäfte
Die Möglichkeiten für Kunden, bei Banken und sonstigen Geldgebern heutzutage ein Darlehen zu bekommen, sind als sehr vielfältig zu bezeichnen. Im Normalfall wendet sich der Kreditsuchende an die Hausbank oder führt einen Vergleich durch, bei welcher Bank ein günstiger Kredit zu bekommen ist. Meistens wird ein Ratenkredit genutzt, um gewöhnliche Konsumausgaben im Bereich von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro zu finanzieren.
Mitunter ist auch schon der Dispokredit ausreichend, um die benötigen Geldmittel zu erhalten. Ratenkredit und Dispositionskredit gelten dabei im Bankenbereich als übliche Standardkredite, wobei die Banken jedoch zusätzlich auch noch etwas speziellere Finanzierungsformen im Angebot haben. Darüber hinaus können noch andere Wege der Finanzierung genutzt werden, wie zum Beispiel auch das sogenannte Pensionsgeschäft. Ein Pensionsgeschäft hat nichts mit der späteren Rente als Einkunftsart im Alter zu tun, sondern es handelt sich dabei um ein Wertpapiergeschäft, welches mit einem Geldverleih verbunden ist. In erster Linie dienen die Pensionsgeschäfte dazu, dass der sogenannte Pensionsgeber sich mit liquiden Mitteln versorgen kann, die er für verschiedene Vorhaben benötigen könnte. Der Ablauf der Pensionsgeschäfte ist dabei relativ einfach zu erläutern und auch sehr transparent. Am Pensionsgeschäft selbst sind stets zwei Parteien beteiligt, die als Pensionsgeber und als Pensionsnehmer in Erscheinung treten. In gewisser Weise sind diese beiden Personen mit einem Kreditgeber und mit einem Kreditnehmer zu vergleichen, nur dass im Bezug auf das verliehene Geld der Pensionsgeber der Kreditnehmer und somit der Pensionsnehmer der Kreditgeber ist.
Denn das „Geben“ und „Nehmen“ bezieht sich nicht auf das Kapital, sondern auf die übertragenen Wertpapiere, die der Inhalt des Pensionsgeschäftes sind. Der Ablauf des Geschäfts ist dann so, dass der Pensionsgeber bestimmte Werte an den Pensionsnehmer überträgt, wobei es sich hier meistens um festverzinsliche Wertpapiere, also um Anleihen handelt. Da der Pensionsgeber also bestimmte Werte an den Pensionsnehmer überträgt, möchte er dafür natürlich eine Gegenleistung erhalten. Diese besteht dann im Erhalt einer bestimmten Kapitalsumme, was mit einer Darlehensvergabe zu vergleichen ist. Die übertragenen Wertpapiere dienen in dem Zusammenhang quasi als Sicherheit. Die Pensionsgeschäfte werden auch per Gesetz in zwei Gruppen unterteilt, nämlich in die echten und die unechten Geschäfte dieser Art. Das echte Pensionsgeschäft ist dann vorhanden, wenn der Pensionsnehmer die Wertpapiere auf jeden Fall später wieder an den Geber zurückübertragen muss. Dies ist also keine Option, sondern eine Pflicht. Anders ist es beim unechten Pensionsgeschäft, denn dann kann sich der Pensionsgeber frei entscheiden, ob er die Werte zurückgeben oder behalten möchte.