Mietkaution und die Bürgschaft im Vergleich
Wer hierzulande eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte, auf den kommen neben der zukünftigen Miete oftmals noch zwei einmalige Ausgaben zu. Dabei handelt es sich zum einen um die Maklercourtage, da mittlerweile viele Mietwohnungen und Häuser über einen Immobilienmakler vermittelt werden. Zum anderen fällt fast immer eine Mietkaution an, die der Mieter gegenüber dem Vermieter leisten muss. Eine derartige Kaution beträgt oftmals die zwei- oder dreifache Monatsmiete, sodass leicht Beträge von über 1.000 Euro anfallen.
In erster Linie dient die Mietkaution dazu, dass der Vermieter eine Sicherheit hat, falls der Mieter Schäden in der Wohnung anrichtet. Zwar wird in Deutschland nach wie vor die Mietkaution in Form eines Mietkautionsskontos am häufigsten genutzt, aber dennoch gibt es immer mehr Mieter und Vermieter, die eine Alternative in Form der Mietkautionsbürgschaft wählen. Beim Mietkautionsskonto ist es so, dass der Mieter dem Vermieter einen bestimmten Geldbetrag übergibt, der dann auf ein spezielles Anlagekonto eingezahlt wird. Dabei handelt es sich oftmals um ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto, welches auf den Namen des Mieters eingerichtet wird. Die Besonderheit dieses Kontos besteht darin, dass weder Mieter noch Vermieter ohne Einverständnis der jeweils anderen Partei eine Verfügung über das Guthaben vornehmen können. Der große Nachteil für den Mieter besteht bei der Mietkaution darin, dass er schon vor oder spätestens kurz nach dem Einzug in die neue Wohnung einen größeren Betrag als Mietkaution aufwenden muss. Da beim Umzug ohnehin oftmals höhere Kosten anfallen, ist dies meistens ein ungünstiger Zeitpunkt, um dann auch noch mehr als 1.000 Euro als Mietkaution aufzubringen.
Insbesondere aus diesem Grund entscheiden sich heutzutage immer mehr Mieter für eine sogenannte Mietkautionsbürgschaft. Allerdings muss natürlich auch der Vermieter mit dieser Sicherheit einverstanden sein, da er immerhin über kein Guthaben verfügen kann, wie es beim Mietkautionsskonto der Fall ist. Allerdings profitiert nicht nur der Mieter von der Mietkautionsbürgschaft, indem er keine größere Summe aufwenden muss. Gleichzeitig kann auch der Vermieter einige Vorteile nutzen, wie zum Beispiel die Tatsache, dass eine Bank oder Versicherungsgesellschaft hinter der Bürgschaft steht. Darüber hinaus kann der Vermieter bei einer ausgestellten Mietkautionsbürgschaft davon ausgehen, dass der Bürgschaftsgeber bereits die Bonität des Mieters überprüft hat. Somit kann sich der Vermieter diesen Schritt im Prinzip sparen, sodass für ihn ein größerer Teil des sonstigen Aufwandes, den es im Zuge der Mietkaution geben würde, wegfällt. Im direkten Vergleich kann sich die Mietkautionsbürgschaft also durch einige Vorteile auszeichnen, auch wenn andererseits durchaus Nachteile zu beachten sind. So erhält der Mieter beispielsweise beim Mietkautionsskonto Zinserträge, während er bei der Mietkautionsbürgschaft jährliche Avalprovisionen an den Bürgschaftsgeber zahlen muss.