Nachschusspflicht bei geschlossenen Fonds
Viele Anleger und vor allen Dingen Sparer nutzen seit Jahren die Möglichkeit, entweder regelmäßig in einen Fondssparplan einzuzahlen oder vorhandenes Vermögen in offene Fonds zu investieren. Offene Fonds haben den Vorteil der Risikostreuung und auch im Bezug auf die Rendite können vor allem Aktienfonds durchaus überzeugen. Dennoch gibt es nicht weniger Anleger, denen offene Fonds entweder zu wenig Ertrag bringen oder einfach nicht transparent genug sind.
Denn in welche Werte der Fonds das Kapital der Anleger im Detail investiert, ist oftmals nur schwer zu verfolgen. Anders sieht es hingegen bei den geschlossenen Fonds aus, die sich unter anderem dadurch auszeichnen können, dass der jeweilige Anleger genau weiß, in welches Projekt er sein Kapital investiert. Legt der Kunde sein Geld beispielsweise in einen Flugzeugfonds an, so weiß er normalerweise, welches Flugzeug die Gesellschaft von seinem Kapital kauft und wie der gewünschte Ertrag erzielt werden soll. Zu den weiteren Vorteilen geschlossener Fonds gehört oftmals die relativ gute Rendite, die nicht selten deutlich über den Zinsen liegt, die Anleger derzeit im Bereich der sicheren und verzinslichen Geldanlagen erhalten können. Neben den Vorteilen weisen geschlossener Fonds aber durchaus auch Nachteile auf, wie zum Beispiel die Gefahr, dass Anleger ihr gesamtes Kapital verlieren können. Dies wird auch als Totalverlustrisiko bezeichnet und kommt vor allem deshalb zustande, weil es bei geschlossenen Fonds praktisch keine Risikostreuung gibt.
Scheitert also das Investitionsprojekt oder gerät der Fonds aus anderen Gründen in Liquiditätsschwierigkeiten, so kann es unter Umständen passieren, dass das vom Anleger investierte Kapital verloren ist. In besonders schlimmen Fällen beschränkt sich der Verlust des Anlegers allerdings nicht nur auf das investierte Kapital, sondern kann sogar noch höher ausfallen. Diese Gefahr besteht allerdings nur bei solchen geschlossenen Fonds, bei denen die Anleger und Anteilsinhaber einer sogenannten Nachschusspflicht nachkommen müssen. Die Nachschusspflicht beinhaltet, dass die Anleger unter bestimmten Voraussetzungen weiteres Kapital investieren müssen, auch wenn sie daran eigentlich gar kein Interesse mehr haben. Es kann also sein, dass ein Anleger ursprünglich beispielsweise 20.000 Euro in einen geschlossenen Fonds investiert hat und dann später im Zuge der Nachschusspflicht weitere 10.000 Euro anlegen muss, obwohl er dies gar nicht möchte. Falls eine solche Nachschusspflicht vorhanden ist, kann es unter Umständen sogar sein, dass diese vom Betrag her unbegrenzt ist. Anleger, die mit dem Kauf der Fondsanteile solche Bedingungen akzeptieren, gehen ein enorm hohes Risiko ein.