Pflegekostenversicherung als private Vorsorge

Es gibt zwar eine gesetzliche Pflegeversicherung, jedoch steht bereits jetzt fest, dass eine Reihe von Kosten, die im Zuge der Pflege entstehen, durch diese Versicherung nicht gedeckt werden können. Schon heute müssen Pflegebedürftige teilweise zwischen einem Drittel und über 60 Prozent der Kosten, die im Zuge ihrer Pflege entstehen, aus eigener Tasche bezahlen. Nimmt man beispielsweise die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim als Beispiel, so fallen monatliche Beträge von durchschnittlich mindestens 3.000 Euro an.

In normalen Fällen der Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung allerdings nicht mehr als 1.800 Euro pro Monat, sodass der Pflegebedürftige monatlich über 1.000 Euro selbst finanzieren müsste. Nicht selten sind die Leistungen sogar noch geringer, was bei nicht wenigen Verbrauchern dazu führt, dass sie sich ein Pflegeheim gar nicht leisten können. Wer eine solche Situation im Falle der Pflegebedürftigkeit fürchtet, kann allerdings etwas dagegen unternehmen, indem eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. Eine solche private Zusatzversicherung wird im Bereich der Pflegeversicherung in zwei Varianten angeboten, nämlich einerseits als sogenannte Pflegekostenversicherung und zum anderen als Pflegetagegeldversicherung. Der wesentliche Unterschied zwischen der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung ist, dass die private Pflegekostenversicherung die tatsächlich im Zuge der Pflege entstandenen Kosten übernimmt, allerdings immer nur bis zu gewissen Höchstgrenzen. Es werden also nur solche Kosten übernommen, die tatsächlich im Zusammenhang mit einer Pflegetätigkeit entstanden sind.

Bei der Pflegetagegeldversicherung ist es hingegen so, dass ein bestimmtes Tagegeld pro Tag gezahlt wird, falls der Versicherungsnehmer pflegebedürftig ist. Ob von diesem Geld dann tatsächlich Ausgaben finanziert werden, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen oder nicht, spielt keine Rolle. Grundsätzlich könnte der Versicherte das Pflegetagegeld also beispielsweise auch dazu nutzen, um sich von dem Geld einen neuen Fernseher zu kaufen. Sicherlich aufgrund dieser hohen Flexibilität spielt die Pflegekostenversicherung in der Praxis heute kaum noch eine Rolle. Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum sich nur noch ganz wenige Verbraucher für eine solche Pflegezusatzversicherung entscheiden. Wer nämlich statt der Pflegekostenversicherung eine Pflegetagegeldversicherung wählt, der kann seit Beginn des Jahres ein Zuschuss vom Staat erhalten, der unter dem Schlagwort Pflege-Bahr bekannt wurde. Dieser Zuschuss wird allerdings nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass es sich um eine private Pflegetagegeldversicherung handelt, die zudem bestimmte Bedingungen erfüllen muss.