Pflegetagesgeld mit staatlicher Förderung
Die Pflegesituation wird in Deutschland immer dramatischer, denn schon heute übersteigen die Kosten in vielen Fällen die Leistungen, die die Bürger aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Diese Situation führt dazu, dass sich immer mehr Verbraucher die Pflege nicht mehr leisten können oder auf Institutionen zurückgreifen müssen, in denen sie sich absolut nicht gut aufgehoben fühlen. Daher ist es umso wichtiger, schon in jüngeren Jahren an einen zusätzlichen Schutz zu denken, den es in Form der privaten Pflegeversicherungen gibt.
Die private Pflegezusatzversicherung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, da immer klarer wird, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht zur Kostendeckung ausreichen. Eine solche private Pflegezusatzversicherung gibt es je nach Eintrittsalter oftmals schon ab zehn Euro im Monat, sodass dieser wichtige Schutz nicht teuer sein muss. Zwar wird die private Pflegeversicherung derzeit am Markt noch in zwei Varianten angeboten, nämlich als Pflegekostenversicherung und als Pflegetagegeldversicherung, jedoch ist die Pflegekostenversicherung in der Praxis kaum noch von Bedeutung. Ein Grund ist, dass ausschließlich die Pflegetagegeldversicherung seit Beginn des Jahres vom Staat bezuschusst wird. Wer sich für eine private Pflegetagegeldversicherung entscheidet, der erhält monatlich vom Staat einen Zuschuss zum Beitrag. Dieser Zuschuss beträgt fünf Euro und wird gezahlt, falls die gewählte Pflegezusatzversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllen kann. Das Pflegetagegeld mit staatlicher Förderung gibt es in erster Linie dann, wenn eine bestimmte Mindestleistung vertraglich vereinbart wurde.
Neben den Vorteilen werden manche Punkte allerdings auch bereits kritisiert, sodass es durchaus sinnvoll ist, sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung unabhängig beraten zu lassen. Was die Funktionsweise der Pflegetagegeldversicherung angeht, so ist die Versicherung als solche relativ einfach verständlich. Die Leistung muss der private Versicherer immer dann erbringen, falls der Versicherte einer bestimmten Pflegestufe zugeordnet wird. Beim Abschluss des Versicherungsvertrages wird zunächst aber vereinbart, wie hoch das jeweilige Pflegetagegeld in der entsprechenden Pflegestufe sein soll. So kann der Kunde mit dem Versicherer beispielsweise vereinbaren, dass im Falle einer schweren Pflegebedürftigkeit, aufgrund derer eine Zuordnung in die Pflegestufe III notwendig ist, ein Pflegetagegeld von beispielsweise 40 Euro täglich gezahlt wird. Tritt dann später einmal der nicht wünschenswerte Fall ein, dass der Versicherte in die Pflegestufe III eingeordnet werden muss, so erhält er fortan ein Pflegetagegeld von 40 Euro am Tag.