Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

In bestimmten Situationen kann es heutzutage notwendig sein, dass man im Besitz eines polizeilichen Führungszeugnisses ist und dieses auf Nachfrage vorzeigen kann. Grundsätzlich sagt das Führungszeugnis etwas darüber aus, ob der Inhaber bereits vorbestraft ist und falls ja, welche Vergehen zu der Vorstrafe geführt haben. Grundsätzlich kann jeder Bürger in Deutschland ein solches polizeiliches Führungszeugnis bei Bedarf beantragen, ausgestellt wird dieses allerdings erst ab Erreichen des 14. Lebensjahres des Antragstellers (Beginn der uneingeschränkten Strafmündigkeit). Das ist zum Beispiel oftmals der Fall, wenn man eine neue Arbeitsstelle antritt oder auch dann, wenn man sich in verschiedenen Sparten selbstständig machen möchte.

Offiziell wird das polizeiliche Führungszeugnis übrigens auch als Auszug aus dem Bundeszentralregister bezeichnet. Wenn man sich ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen möchte, so kann man dieses beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldestelle) beantragen. Neben der Tatsache, dass man für die Ausstellung eines Führungszeugnisses eine Gebühr von derzeit 13 Euro zahlen muss, ist zudem beim Einwohnermeldeamt, bei welchem das Zeugnis beantragt werden kann, anzugeben wofür man das polizeiliche Führungszeugnis benötigt. Man muss hier also einen Verwendungszweck nennen. Muss das polizeiliche Führungszeugnis bei einer bestimmten Behörde vorgelegt werden, beispielsweise Gewerbeamt zwecks der Ausstellung eines Gewerbescheins, so muss man die genaue Anschrift der Behörde bei der Beantragung angeben, denn in solchen Fällen erhält man das Führungszeugnis nicht nach Hause versandt, sondern es wird direkt an die betreffende Behörde gesendet. Man unterscheidet daher auch das polizeiliche Führungszeugnis für private Zwecke (zum Beispiel als Vorlage beim zukünftigen Arbeitgeber) oder für die behördlichen Zwecke. Vom Ablauf her nimmt also die Meldestelle als „erste Instanz“ den Antrag auf die Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses entgegen.

Anschließend leitet das Meldeamt dann die Anfrage an das Bundesamt für Justiz weiter. Dort erfolgt dann schließlich auf der Basis der im Register gespeicherten Daten die Ausstellung des Führungszeugnisses und von dort wird das polizeiliche Führungszeugnis dann auch an den Antragsteller bzw. an die jeweilige Behörde, welche die Vorlage verlangt, versendet. In der Regel kann man davon ausgehen, dass von der Beantragung bis zum Erhalt des polizeilichen Führungszeugnisses ca. zwei bis drei Wochen vergehen werden. Generell ist es sicherlich auch interessant zu wissen, dass vorhandene Eintragungen nach einem bestimmten Zeitraum wieder aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Die Fristen liegen hier je nach „Vergehen“ zwischen fünf und 15 Jahren. Bei der Beantragung selber muss der Antragsteller zum einen persönlich beim Meldeamt erscheinen und zum anderen seinen Personalausweis vorlegen können. Eine andere Person zu bevollmächtigen ist in diesem Fall nicht möglich. Das Formular für die Beantragung als solche kann man sich inzwischen online abrufen und ausdrucken, aber wie bereits erwähnt muss man dieses ausgefüllte Formular dann persönlich beim Einwohnermeldeamt abgeben.