Risikobewertung Geldanlage Eigenkapitalfonds

Eigenkapitalfonds sind eine Sonderform der geschlossenen Fonds, welche ausschließlich das eingesammelte Kapital für ihre Investitionen verwenden und keine Darlehen aufnehmen dürfen. Wie bei allen geschlossenen Fonds, so ist auch bei Eigenkapitalfonds die Zeichnung nur möglich, solange sie das angestrebte Kapital noch nicht erzielen konnten. Jeder Eigenkapitalfonds gibt dem Anleger einen Mindestbetrag für seine Einlage vor, höhere Einlagen müssen sich in der Regel auf das Vielfache der Mindesteinlage belaufen.

Als Sonderform eines geschlossenen Fonds hat der Eigenkapitalfonds eine langfristige Unternehmensbeteiligung zum Ziel. Eine vorzeitige Rückgabe von Fondsanteilen ist eigentlich nicht vorgesehen. Es besteht zwar ein Zweitmarkt, auf welchem zurückgegebene Fondsanteile weiterverkauft werden, eine geplante Rückgabe von Anteilen an Eigenkapitalfonds ist jedoch nicht immer möglich und in der Regel mit deutlichen Verlusten verbunden. Im Todesfall können Anteile an einem Eigenkapitalfonds vererbt werden. Die nur bedingt gegebene Möglichkeit zur Rückgabe von Anteilen an einem Eigenkapitalfonds lässt seine Langfristigkeit als erstes Risiko erscheinen; der Anleger muss sich sicher sein, das eingesetzte Kapital während eines längeren Zeitraums nicht zu benötigen. Das zweite Risiko ist der mögliche Verlust des eingesetzten Kapitals, wenn der gewählte Eigenkapitalfonds das gewünschte wirtschaftliche Ziel nicht erreicht. Dieses Risiko ist überwiegend davon abhängig, in welchen Bereichen der gewählte Eigenkapitalfonds investiert. Als relativ risikoarme Investitionsvorhaben gilt zurzeit die Erzeugung erneuerbarer Energien, während die Vergabe von Risikokapital an junge Unternehmen deutlich riskanter ist.

Gegenüber nicht alleine an ihr Eigenkapital gebundenen geschlossenen Fonds besteht bei einem Eigenkapitalfonds kein tatsächliches Risiko, dass der Anleger im Rahmen seiner Nachschusspflicht zusätzliche Zahlungen in das Fondsvermögen leisten muss. Die nicht bestehende Möglichkeit zur Kreditaufnahme kann sich auf die wirtschaftliche Lage des Fonds aber auch nachteilig auswirken. Da der Eigenkapitalfonds als geschlossener Fonds kein weiteres Geld durch die Ausgabe neuer Fondsanteile einnehmen kann und er zugleich kein Darlehen aufnehmen darf, hat er keine Möglichkeit, eine kurzfristige Finanzklemme zu überbrücken. Bei einem Eigenkapitalfonds greift natürlich die Prospekthaftung, falls falsche Angaben im Verkaufsprospekt gemacht wurden. Die BaFin unterzieht jeden Prospekt zwar einer Prüfung und erteilt im Anschluss an diese die Erlaubnis, einen konkreten Eigenkapitalfonds zu vertreiben. Die Prüfung seitens der BaFin bezieht sich jedoch ausschließlich auf die formale Korrektheit des eingereichten Verkaufsprospektes, die wirtschaftliche Berechnung wird ebenso wie die unternommene Kalkulation seitens der BaFin nicht geprüft. Viele Anleger wählen bei der Zeichnung von Anteilen an einem Eigenkapitalfonds bewusst eine bislang erfolgreiche Fondsgesellschaft aus. Dieses Verfahren ist sinnvoll, da das gute Wirtschaften bei bisherigen Fonds als Indiz für künftige Erfolge gewertet werden kann, eine Garantie für den zukünftigen Erfolg bieten vergangene wirtschaftliche Ergebnisse jedoch nicht.