Schuldnermodifikation und die Rolle der Bank

Im Kreditbereich wird von einer so genannten Schuldnermodifikation gesprochen, wenn ein Wechsel beim Kreditnehmer, also beim Schuldner einer Darlehensforderung, stattgefunden hat. Die Schuldnermodifikation ist insgesamt betrachtet eher als Ausnahme zu bezeichnen, denn betrachtet man alle Darlehen in der Summe, so tilgt in den weitaus meisten Fällen die Person den Kredit, welche diesen ursprünglich auch aufgenommen hat. Daher findet man die Schuldnermodifikation auch fast nur im Bereich der Immobilienkredite vor, bei Ratenkrediten gibt es hingegen fast nie einen Schuldnerwechsel.

Für die beteiligten Personen, also den Käufer und Verkäufer einer Immobilie, gibt es im Zusammenhang mit der Schuldnermodifikation noch einige Dinge zu beachten. Zunächst ist aber noch die Frage zu klären, warum der Schuldnerwechsel eigentlich fast nur bei Immobilienkrediten vorkommt. Die Antwort ist, dass nur Immobilienkredite eine sehr lange Laufzeit von bis zu 40 Jahren haben können. Und in bis zu 40 Jahren kommt es natürlich häufiger einmal vor, dass sich beim Kreditnehmer in dessen Leben etwas verändert, was auch einen Verkauf der finanzierten Immobilie mit einschließen kann. Und wenn nun die Immobilie verkauft wurde oder noch verkauft werden soll, ist das bereits oft eine Grundlage für einen geplanten Schuldnerwechsel. Zunächst lösen die bisherigen Kreditnehmer und Verkäufer ihrer Immobilie oftmals ihr Darlehen ab. Der neue Eigentümer hat im Prinzip immer zwei Möglichkeiten: Er kann entweder selbständig bei einer anderen Bank nach einem Immobilienkredit suchen oder er vereinbart mit dem bisherigen Eigentümer, dass er einfach dessen Darlehensschuld bei der bisherigen Bank des bisherigen Eigentümers übernimmt.

Das wäre dann auch der klassische Schuldnerwechsel. Selbstverständlich können Käufer und Verkäufer aber nicht alleine entscheiden, dass das Darlehen nun von dem neuen Immobilienbesitzer übernommen wird. Denn die Bank muss nicht nur von diesem geplanten Schuldnerwechsel erfahren, sondern sie muss natürlich auch zustimmen, dass es einen neuen Schuldner der Kreditforderung gibt, denn immerhin ändert sich dadurch der Vertragspartner der Bank. Daher wird der Kreditgeber zunächst die Bonität des neuen geplanten Schuldners überprüfen, was ein ganz normaler Vorgang ist. Denn für die Bank stellt der eventuell neue Schuldner einen neuen Kunden und Kreditnehmer dar, der natürlich erst einmal bezüglich seiner finanziellen Verhältnisse „durchleuchtet“ werden muss, um so auch das Kreditrisiko einschätzen zu können. Ist die Bonität des geplanten neuen Schuldners zum Beispiel eher negativ, wird die Bank dem Schuldnerwechsel in vielen Fällen dann auch nicht zustimmen. In diesem Fall müsste der neue Eigentümer dann anderweitig versuchen ein Darlehen zu bekommen, und der bisherige Kreditnehmer würde sein Darlehen dann einfach mit dem erhaltenen Kaufbetrag tilgen und das Darlehen wäre damit hinfällig. Ist die Bonität des neuen Eigentümers hingegen in Ordnung, wird die Bank in der Regel nichts gegen eine Schuldnermodifikation einzuwenden haben.