Sinn und Zweck vom Wertpapierhandelsgesetz
Da im Finanzbereich insgesamt in recht kurzer Zeit viele Milliarden Euro an Geldern bewegt werden, sind Regularien dringend erforderlich und in Deutschland durch viele Gesetze auch bereits vorhanden. Vor allem im Wertpapierbereich werden täglich sehr hohe Geldsummen umgesetzt, sodass es bezüglich des Handels mit Wertpapieren besondere Bedingungen, Gesetze und Vorschriften geben muss. Diese sind zu einem großen Teil im so genannten Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) enthalten.
Das WpHG gibt es seit dem Jahre 1994, wobei sich in der Historie schon viele Änderungen im Gesetz niedergeschlagen haben. Das Gesetz besteht aus insgesamt 13 verschiedenen Abschnitten, die durch 47 einzelne Paragraphen erweitert sind. So werden im WpHG zum Beispiel Insiderhandel, Manipulationen, Publikationspflichten und viele weitere Punkte im Zusammenspiel mit dem Wertpapierhandel angesprochen. Die Zielgruppe, an die sich das WpHG gewissermaßen besonders richtet, sind gewerbliche Anbieter im Bereich des Wertpapierhandels, also vorrangig Banken, Investmentgesellschaften und Broker. Indirekt hat das WpHG auch ein ausführendes Organ, nämlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Eine der Hauptaufgaben des BaFin ist die Überwachung, dass das WpHG auch mit seinen vielen Vorschriften in der Praxis von den betroffenen Unternehmen und Personen ordnungsgemäß eingehalten wird. Von der Gültigkeit her ist das Wertpapierhandelsgesetz überall dort bindend, wo Wertpapiere gehandelt werden. Das gilt zum Beispiel auch für einen Online-Broker und nicht nur für die Börse oder Kursmakler an der Börse, die direkt mit dem Handel beschäftigt sind.
Denn der Online-Broker ermöglicht dem Kunden den Wertpapierhandel, und ist somit natürlich auch „involviert“. Welche Arten von Wertpapieren im Detail gehandelt werden ist insofern unerheblich, als dass das Wertpapierhandelsgesetz für jede Art von Wertpapierhandel zuständig ist, vom Handel mit Geldmarktpapieren, über den Aktienhandel bis hin zum Handel mit Optionsscheinen. Eine Intention, die hinter dem Wertpapierhandelsgesetz „steckt“, ist der Anlegerschutz. Denn viele Vorschriften und gewünschte Maßnahmen, die im WpHG genannt sind dienen dazu, dass der Anleger beim Handel mit Wertpapieren nicht übervorteilt wird. Ein wichtiger Bereich, der eben genau diesem Schutz des Anlegers dient, und zudem auch eine „Ungerechtigkeit“ durch das Nutzen von vertraulichen Informationen verhindern soll, ist der so genannte Insiderhandel. Laut Definition spricht man vom Insiderhandel, wenn eine Person vertrauliche Informationen über ein Unternehmen oder einen bestimmten zukünftigen Vorgang ausnutzt, um mit dieser Information im Wertpapierbereich Geld zu verdienen. Ein typisches Beispiel für einen vom WpHG verbotenen Insiderhandel ist, wenn der Vorstand einer Aktiengesellschaft weiß, dass das eigene Unternehmen am nächsten Tag Konkurs anmelden wird, was jedoch in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Würde der Vorstand nun die eigenen Aktien seiner AG verkaufen bzw. auf fallende Kurse spekulieren, die am nächsten Tag mit nahezu hundert prozentiger Sicherheit eintreten werden, wäre das ein verbotenes Insidergeschäft.