Startkredit zur Existenzgründung beantragen

Jedes Jahr gibt es in Deutschland viele Tausend Existenzgründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Die Existenzgründung beinhaltet auf der einen Seite ein hohes Maß an Selbstständigkeit und geforderter Eigeninitiative, auf der anderen Seite gibt es aber auch verschiedene Hilfe, die vom Existenzgründer in Anspruch genommen werden können. Besonders dringend werden in der Starphase vor allem finanzielle Hilfen benötigt. Viele Existenzgründer können den Aufbau des Geschäftes nicht in vollem Umfang selbst finanzieren, sondern müssen sich Fremdmittel besorgen.

Erste Anlaufstelle ist hier zumeist die Hausbank, aber es gibt auch noch weitere Anlaufstellen. Die „normalen“ Banken vergeben zum Beispiel Existenzgründungsdarlehen, die der Kunde aufnehmen kann. Darüber hinaus gibt es beispielsweise mit der KfW-Bank aber auch noch Banken, die sich auf den Bereich der Förderung von Vorhaben spezialisiert haben. Aber auch der Staat bzw. die Länder lassen den Existenzgründer meistens nicht alleine, wenn es um Finanzierungshilfen geht. So bietet zum Beispiel der Freistaat Bayern gleich mehrere Kreditvarianten an, die von Existenzgründern genutzt werden können. Neben dem Investivkredit und dem Universalkredit gehört auch der Startkredit zu den Darlehensvarianten. Es handelt sich bei diesem Startkredit für Existenzgründer um ein spezielles Förderprogramm, welches sich unter anderem durch ein hohes Maß an Flexibilität auszeichnen kann. Die Laufzeiten des Kredites bewegen sich in einer sehr großen Spanne zwischen mindestens vier und maximal 20 Jahren, wobei es verschiedene Programmvarianten gibt. Beantragt werden kann der Startkredit sowohl von jungen Unternehmen als auch von Existenzgründern, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind.

Im Zusammenhang mit der Förderung durch den Startkredit muss der Kreditnehmer noch weitere Voraussetzungen erfüllen können. So können zum Beispiel nur solche Investitionen gefördert werden, die entweder dem Aufbau oder der Übernahme eines Unternehmens dienen sollen. Dies beinhaltet ebenfalls den Erwerb des Erstwarenbestandes. Vergeben wird der Startkredit von der LfA Förderbank Bayern und antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelgroße Unternehmen. Diese Unternehmen müssen ihren Sitz in Bayern haben. Auch Einzelpersonen, die als Freiberufler tätig sind, können den Startkredit noch bis zu drei Jahre nach der Gründung beantragen. Wichtig zu beachten ist zudem, dass das Vorhaben, welches durch den Startkredit finanziert werden soll, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gestartet worden sein darf.