Steuern per Einzugsermächtigung zahlen

Deutschland gilt nicht gerade als Steuerparadies, denn es gibt hierzulande eine ganze Reihe von Steuern, die nahezu alle Bürger zahlen müssen. Die verschiedenen Steuern lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen und nach diversen Merkmalen voneinander trennen. So gibt es zum Beispiel auf der einen Seite die indirekten und auf der anderen Seite die direkten Steuern. Zu den indirekten Steuern zählen alle Abgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer anderen Leistung stehen. Somit gehört zum Beispiel die Mehrwertsteuer oder auch die Mineralölsteuer zu den indirekten Steuern.

Diese Steuern muss nur derjenige Bürger zahlen, der eine bestimmte Leistung in Anspruch nimmt bzw. etwas kauft, wie zum Beispiel Benzin oder Lebensmittel. Die bekannteste direkte Steuer ist sicherlich die Einkommensteuer, aber auch die Hundesteuer und die für Anleger interessante Abgeltungssteuer zählen zu den direkten Steuern. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Steuerarten, die in bestimmten Situationen zu zahlen sind. Steuern lassen sich aber auch danach unterscheiden, wann und wie oft sie zu zahlen sind. Wer zum Beispiel abhängig beschäftigt ist, der zahlt seine Lohnsteuer zwar monatlich, jedoch ist der jeweilige Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Steuer abgeführt wird. Der Arbeitnehmer selbst macht dann oftmals nur noch eine jährliche Einkommensteuererklärung, im Zuge derer er eventuell eine Steuerrückzahlung erhält. Etwas anders stellt sich die Situation im Bereich der Einkommensteuer zum Beispiel für Freiberufler oder Selbstständige dar. Denn je nach Höhe des Einkommens muss eventuell monatlich oder vierteljährlich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer geleistet werden.

Zudem ist der Selbstständige ab einem bestimmten Umsatz auch noch umsatzsteuerpflichtig, was zu einer weiteren regelmäßigen Belastung führen kann. Was die Art der Steuerzahlung betrifft, so gibt es verschiedene Wege, die der Steuerpflichtige nutzen kann. Grundsätzlich kann er die Steuer online oder per Beleg überweisen. Alternativ bietet sich auch der Dauerauftrag an, der allerdings nur dann Sinn macht, wenn der zu zahlende Steuerbeitrag über einen längeren Zeitraum identisch ist. Das ist zum Beispiel bei der berechneten Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Fall. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, die fällige Steuer per Einzugsermächtigung zu zahlen bzw. den Betrag abbuchen zu lassen. Dieses Verfahren ist besonders dann sinnvoll, wenn die Steuer nur einmal im Jahr gezahlt werden muss, wie zum Beispiel die Hundesteuer, die Jagdsteuer oder die Kfz-Steuer.