Stilles Factoring im Kosten und Nutzenvergleich
Wer als Privatperson oder auch als Gewerbetreibender offene Forderungen hat, dem stehen im Grunde zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Auf der einen Seite kann weiterhin versucht werden, diese offenen Forderungen einzutreiben, also vom Schuldner eine Zahlung zu erhalten. Auf der anderen Seite ist es auch möglich, die Forderungen an einen neuen Gläubiger zu verkaufen. Ein solcher Verkauf bzw. Kauf von Forderungen wird auch als Factoring bezeichnet.
Beim Factoring sind zwei Parteien direkt und eine Partei indirekte beteiligt. Die beiden direkt beteiligten Parteien sind der Verkäufer der Forderung (Forderungsgeber) sowie der Käufer der Forderung (Forderungsnehmer). Die dritte Partei ist nur indirekt beteiligt, nämlich der Schuldner, der seine Schuld nun gegenüber einem neuen Gläubiger begleichen muss. Beim Factoring gibt es verschiedene Varianten, wie zum Beispiel das offene, das halb-offene und das stille Factoring. Das offene Factoring wird auch als „Notification Factoring“ bezeichnet und beinhaltet, dass der Schuldner der Forderung darüber informiert wird, dass der Gläubiger gewechselt hat. Der Schuldner wird also darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Verkauf der Forderung stattgefunden hat, und er die Zahlung nun an den neuen Gläubiger leisten muss. Beim sogenannten halb-offenen Factoring ist es hingegen so, dass der Schuldner keine Information darüber erhält, dass eine Abtretung der Forderung stattgefunden hat. Allerdings wird dem Schuldner eine Bankverbindung genannt, an welche die Zahlung in Zukunft erfolgen soll. Diese Bankverbindung gehört in diesem Fall natürlich dem Ankäufer der Forderung. Eine dritte Variante ist schließlich das stille Factoring.
Beim stillen Factoring ist es so, dass der Schuldner keinerlei Informationen darüber erhält, dass sich an dem Gläubiger als Inhaber der Forderung etwas geändert hat. Der Schuldner bekommt hier auch keine neue Bankverbindung mitgeteilt. Das stille Factoring beinhaltet in erster Linie ein Risiko für den Ankäufer der Forderung. Denn da der Schuldner nicht über die Abtretung informiert wurde, wird er die Zahlung nach wie vor an den alten Gläubiger vornehmen. Der neue Gläubiger ist also darauf angewiesen, dass der Verkäufer der Forderung so ehrlich ist und die Zahlung an ihn weiterleitet. Aus dem Grunde wird das stille Factoring in aller Regel auch nur zwischen zwei Parteien vorgenommen, die sich vertrauen und/oder kennen. Neben diesem Nachteil hat das stille Factoring aber durchaus auch Vorteile aufzuweisen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass zum Beispiel Rechnungen, die ein sogenanntes Abtretungsverbot beinhalten, dennoch ohne Probleme verkauft werden können. Nachteilig ist allerdings wiederum, dass die Kosten in Form der Factoringgebühren beim stillen Factoring in der Regel höher als bei den anderen Factoring-Varianten sind.