Universalkredit als Darlehen für Freelancer

Neben den verschiedenen KfW-Darlehen gibt es auch noch andere Kredite, die in den großen Bereich der Förderkredite fallen. Dazu gehören beispielsweise Investivkredite oder auch Universalkredite, die von verschiedenen Stellen vergeben wird. Als Kreditgeber im Bereich der Universalkredite ist zum Beispiel der Freistaat Bayern sehr aktiv. Unternehmen, die im Bundesland Bayern ansässig sind, können den Kredit beantragen. Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch die als Freelancer bezeichneten Freiberufler haben eine Chance, einen Universalkredit zu erhalten.

Gegenstand des Universalkredites, der vom Freistaat Bayern vergeben wird, ist zunächst einmal die Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft. In dem Zusammenhang soll insbesondere der gewerbliche Mittelstand eine Unterstützung erhalten. Es werden allerdings nicht alle möglichen Vorhaben, die das jeweilige Unternehmen mit dem Kreditbetrag durchführen möchte, unterstützt. In erster Linie möchte das Bundesland Bayern nämlich Investitionen und Aufstockungen des Warenlagers fördern. Anschaffungen im Bereich der Betriebsmittel können ebenfalls durch die Vergabe des Universalkredites gefördert werden. Der Universalkredit macht seinem Namen also nicht zu einhundert Prozent Ehre, denn grenzenlos universell einsetzbar ist das Darlehen nicht. Dennoch sind die zu erfüllenden Voraussetzungen bei dem Universalkredit weniger streng als beim Startkredit bzw. beim Investivkredit, der ebenfalls vom Freistaat Bayern vergeben wird. Antragsberechtigt sind beim Universalkredit sowohl Unternehmen als auch solche natürlichen Personen, die als Freelancer beruflich tätig sind.

Wie bei allen Förderkrediten, so muss der Kreditnehmer auch beim Universalkredit spezielle Voraussetzungen erfüllen können, falls er den Kreditbetrag erhalten möchte. So dürfen mit dem Kredit zum Beispiel keine Vorhaben gefördert werden, die schon durch Eigenkapital oder durch langfristiges Fremdkapital finanziert worden sind. Darüber hinaus gibt es eine weitere Voraussetzung, die den maximalen Jahresumsatz des Kreditsuchenden betrifft. Dieser Jahresumsatz darf nämlich nicht mehr als eine halbe Milliarde Euro betragen, was vor allem für Freiberufler ohnehin „utopisch“ sein dürfte. Was die Art der Förderung angeht, so handelt es sich um einen bereits definierten Universalkredit. Der Finanzierungsanteil darf bei diesem Darlehen bis zu einhundert Prozent des Vorhabens betragen, welches als förderfähig angesehen wird. Der Universalkredit wird mindestens über einen Kreditbetrag von 25.000 Euro vergeben. Maximal kann der Kreditnehmer einen Betrag von zehn Millionen Euro erhalten.