Verpfändung als spezielle Kreditsicherheit

Es gibt eine Reihe von Kreditsicherheiten, die Kunden der Bank zur Verfügung stellen können, falls ein Darlehen aufgenommen werden soll. Viele Banken fordern dann eine solche Kreditsicherheit, falls eine relativ hohe Darlehenssumme vergeben wird oder der Kunde sich nicht durch eine sehr gute Bonität auszeichnen kann. Zu den häufig verwendeten Kreditsicherheiten gehören in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Bürgschaft, die Abtretung von Forderungen oder bei einer Kfz-Finanzierung die Sicherungsübereignung des finanzierten Fahrzeuges.

Eine weitere Kreditsicherheit, die ebenfalls häufig infrage kommt, ist die Verpfändung von Guthaben oder von Wertpapieren. Es scheint zwar zunächst etwas widersinnig, dass der Kunde auf der einen Seite einen Kredit aufnimmt und auf der anderen Seite über Guthaben verfügt. Jedoch kann es zum Beispiel sein, dass die Guthaben nicht verfügbar sind oder zum Beispiel vorhandene Wertpapiere aktuell nur mit Verlust verkauft werden könnten. Die Verpfändung gehört sicherlich zu den Kreditsicherheiten, die von Banken sehr gerne akzeptiert werden. Denn es steckt hinter der Verpfändung ein bestimmter Sachwert, den die Banken in der Regel im Bedarfsfall sehr schnell verwerten können. In der Praxis wird im Prinzip zwischen zwei Typen unterschieden, nämlich zum einen zwischen der Verpfändung von Guthaben und zum anderen zwischen der Verpfändung von Wertpapieren. Bei der Verpfändung von Guthaben ist es so, dass hier bestimmte Anlagekonten verpfändet werden, auf denen sich ein bestimmtes Guthaben befindet. Typische Beispiele sind Sparkonten, Tagesgeldkonten oder auch Festgeldkonten.

Das jeweilige Konto wird dann mit einem Sperr- bzw. einem Verpfändungsvermerk versehen, sodass der Kunde nicht mehr berechtigt ist, ohne Wissen des Begünstigten eine Verfügung vorzunehmen. Die zweite Form der Verpfändung ist die Verpfändung von Wertpapieren. Während die auf den Anlagekonten befindlichen Guthaben meistens zu 100 Prozent als Sicherheit dienen können, sieht es bei der Verpfändung von Wertpapieren etwas anders aus. Denn da Wertpapiere meistens mit einem gewissen Risiko ausgestattet sind, was zum Beispiel etwaige Kursverluste angeht, nehmen die Banken in der Regel einen Risikoabschlag vor. Hat der Kunde zum Beispiel Aktien im Gegenwert von 50.000 Euro in seinem Depot, setzt die Bank diesen Gegenwert nur zu einem bestimmten Prozentsatz als Sicherheit an, zum Beispiel zu 60 Prozent. In diesem Fall könnte der Kunde dann ein Darlehen von 30.000 Euro aufnehmen, falls eine vollständige Absicherung gewünscht ist.