VL-Verträge für junge Sparer im Vergleich

Grundsätzlich haben in Deutschland auch schon relativ junge Sparer die Möglichkeit, mit dem Vermögensaufbau zu beginnen. Dies kann sogar bereits im Zuge der ersten Ausbildung erfolgen, denn mit den sogenannten „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) existiert eine Förderung, die insbesondere jüngeren Sparern einen Vorteil verschafft. Bei Vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um spezielle Zuschüsse, die insbesondere dem Vermögensaufbau dienen.

Diese Zuschüsse erhält der Sparer nicht vom Staat, sondern häufig vom eigenen Arbeitgeber. In vielen Tarifverträgen ist es so geregelt, dass der Arbeitgeber pro Monat eine bestimmte VL-Leistung erbringen muss. Alternativ oder zusätzlich hat der Sparer aber auch die Gelegenheit, die Einzahlung in den entsprechenden VL-Vertrag komplett auf eigene Faust vorzunehmen. Dennoch sind es viele Arbeitgeber, die zumindest einen Teil des Höchstbeitrages beisteuern, um den Arbeitnehmer beim Sparen zu unterstützen. Es handelt sich beim VL-Vertrag also um einen Sparvertrag, der darüber hinaus mit einer Sperrfrist versehen ist. Diese Sperrfrist beträgt sieben Jahre, sodass der Sparer den Vertrag während der Laufzeit nicht unschädlich auflösen kann. Unschädlich bedeutet, dass die Verfügung des angesammelten Guthabens möglich ist, ohne die eventuell erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen zu müssen. Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt sich im Gegensatz zu den VL-Leistungen um eine staatliche Förderung, die unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen geleistet wird. Der Staat zahlt nämlich mit der Arbeitnehmersparzulage quasi einen Bonus auf die Leistungen, die in den VL-Vertrag eingeflossen sind.

Wer die Arbeitnehmersparzulage erhalten hat und den VL-Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist auflöst, der muss die Arbeitnehmersparzulage dann wieder zurückzahlen. Daher ist es empfehlenswert, einen VL-Vertrag mindestens über die vereinbarte Laufzeit hinweg zu nutzen. Was die Auswahl des möglichen Sparvertrages angeht, so gibt es verschiedene Varianten, die im Zuge des vermögenswirksamen Sparens gefördert werden. In erster Linie entscheiden sich die weitaus meisten jungen Sparer entweder für einen Bausparvertrag oder für einen Fondssparplan. Beide Sparplanarten können auch als VL-Vertrag genutzt werden, wobei sich die Höhe der eventuell zu erhaltenden Arbeitnehmersparzulage geringfügig unterscheidet. Der Bausparvertrag ist dann eine gute Wahl, wenn der Sparer vielleicht zukünftig daran denkt, eine eigene Immobilie zu erwerben oder bauen zu lassen. Wer sich eher für eine möglichst hohe Rendite interessiert, der entscheidet sich häufig für einen Fondssparplan. Meistens sind es nämlich Aktienfonds, deren Anteile im Zuge des Fondssparplan gekauft werden. Dies ist problemlos auch im Zuge eines VL-Sparplans möglich.