Von der Kreditlinie zum Ratenkredit

Eine Kreditlinie bezeichnet im Privatkundengeschäft einen in den meisten Fällen von der Bank angebotenen über das Guthaben eines Girokontos hinausgehenden Verfügungsbetrag. Die Information über das Einräumen einer Kreditlinie kann auf einfache Weise über ihre Nennung auf dem Kontoauszug oder im Online-Banking erfolgen. Die Umwandlung der Kreditlinie in einen Kredit erfolgt erst, wenn der Kunde das mögliche Darlehen tatsächlich in Anspruch nimmt.

Da die Kreditlinie eines Girokontos nicht dauerhaft in voller Höhe in Anspruch genommen werden soll, kann eine solche Umwandlung beliebig oft für den vollen Betrag oder für Teilbeträge der Kreditlinie erfolgen. Da ein Kreditvertrag nur über den in Anspruch genommenen Teil der Kreditlinie geschlossen wurde, kann die Bank den nicht beanspruchten Teilbetrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Eine Kündigung der Kreditlinie erfolgt in der Praxis nur, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich verschlechtert haben oder der Kontoinhaber häufig oder dauerhaft eine eingeräumte Kreditlinie überzieht. Für den in Anspruch genommenen Teil der Kreditlinie ist dabei die Vereinbarung einer längerfristigen Rückzahlung üblich, diese kann das Kreditinstitut auf freiwilliger Basis auch für den nicht beanspruchten Teilbetrag anbieten. In einigen Fällen wurde die Höhe der für ein privates Girokonto genehmigten Kreditlinie nicht einseitig von der Bank festgesetzt, sondern mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart. In diesen Fällen kann die Bank auch den nicht in Anspruch genommenen Teil nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, da ein ausdrücklicher Vertrag über die Kredit-Bereitstellung geschlossen wurde.

Es ist grundsätzlich möglich, zusätzlich zur Kreditlinie des Girokontos einen Ratenkredit zu vereinbaren. Ein solcher ist sinnvoll, wenn die Inanspruchnahme des Dispositionskredits über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, da die Zinsen für Ratenkredite deutlich günstiger sind. Außer für das Girokonto werden Kreditlinien auch für Kreditkarten vereinbart. Es ist dem Kunden selbstverständlich freigestellt, ob er den Kreditrahmen seiner Karte vollständig oder nur teilweise ausnutzen möchte. Die meisten Kreditkarten sind mit einer Teilzahlungsfunktion ausgestattet, so dass der Inhaber ohne weitere Formalitäten einen zusätzlichen Kredit in Anspruch nehmen kann. Eine neue Form der Kreditlinie für Privatkunden stellt der Verfügungskredit dar, welcher überwiegend von auf das Privatkundengeschäft spezialisierten Banken angeboten wird. Dieser wird auch als zweiter Dispokredit bezeichnet, er ist jedoch vom eigentlichen Girokonto unabhängig. Der Kunde erhält beim Verfügungskredit eine Kreditlinie eingeräumt, über welche er bei Bedarf verfügen kann, Zinsen werden nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Teilbetrag berechnet. Ein Unterschied zwischen dem Dispositionskredit des Girokontos und dem Verfügungsrahmen besteht darin, dass bei letzterem häufig Mindestrückzahlungen vorgeschrieben werden.