Vorteile der Rürup Rente für Selbstständige
Die private Altersvorsorge wird immer mehr zur wichtigen Säule im Bereich der Rentenvorsorge und ist mittlerweile für manche Personen sogar wichtiger als die gesetzliche Rente. Insbesondere trifft das auf Selbstständige und Freiberufler zu, die oftmals gar keine gesetzliche Rente erwarten können, weil sie während des Arbeitslebens nicht oder vielleicht nur über einige Jahre hinweg in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Da es in diesem Fall meistens auch keine betriebliche Altersvorsorge gibt, ist die private Altersvorsorge sogar existentiell wichtig, weil es eben die einzige Form der Altersvorsorge ist, die Selbstständige und Freiberufler oftmals nutzen können. Wer mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen möchte, der kann als Selbstständiger oder Freiberufler auch eine staatliche Förderung nutzen, die es mittels der Basisrente gibt. Zu der beliebten Riester-Förderung hätten Selbstständige nur dann Zugang, wenn Sie in die Rentenkasse einzahlen würden, was in der Regel nicht der Fall ist. Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bezeichnet, beinhaltet eine Förderung in Form von Steuervergünstigungen. Die Steuervergünstigung ist auch der größte Vorteil der Rürup Rente, den Selbstständige und Freiberufler nutzen können. Konkret sieht diese Steuervergünstigung so aus, dass ein gewisser Anteil der Sparbeiträge, die der Verbraucher in einen Sparvertrag zur Altersvorsorge einzahlt, als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden können.
Diese Sonderausgaben verringern dann das zu versteuernde Einkommen, sodass der Verbraucher also Steuern sparen kann. Zwar kann nicht der gesamte Beitrag, den man im Jahr in einen Rürup-Vertrag einzahlt, steuerlich berücksichtigt werden, aber immerhin sind es mittlerweile schon mehr als 70 Prozent der Jahresbeiträge, die als Sonderausgaben angesetzt werden können. In jedem Jahr können zudem zwei Prozent mehr angesetzt werden, sodass im Jahre 2025 der volle Sparbeitrag absetzbar ist, allerdings bis maximal 20.000 Euro pro Jahr und pro Person. Ein weiterer Vorteil besteht bei der Rürup Rente darin, dass die Sparbeiträge, die der Sparer in den gewählten Vertrag einzahlt, sicher sind. Bei Ablauf des Vertrages muss der Sparer nämlich mindestens die Beträge zurückbekommen, die er als Sparraten zuvor eingezahlt hat. Die Auszahlung dieser Beträge muss zudem in monatlichen Raten erfolgen, was im Allgemeinen auch als Leibrentenzahlung bezeichnet wird. Ein weiterer Vorteil der Rürup-Verträge ist, dass das Guthaben vor der Verrechnung beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) sicher ist.