Vorteile von beleghaften Überweisungen
Von einer beleghaften Überweisung spricht man, wenn das Überweisungsformular nicht online an die Bank übermittelt, sondern dort persönlich abgegeben wird. Aus diesem Grund sind beleghafte Überweisungen bei Onlinebanken in der Regel nicht möglich, da hier der Zahlungsverkehr ausschließlich online abgewickelt wird, auch gibt es keine Filialen, bei denen die Belege abgegeben werden könnten.
Eine beleghafte Überweisung kann sowohl eine Überweisung innerhalb Deutschland, also eine Inlandsüberweisung, eine Überweisung ins europäische Ausland, die seit Januar 2008 SEPA-Überweisung genannt wird oder eine Überweisung ins nichteuropäische Ausland sein. Die gelben Überweisungsformulare, die für eine beleghafte Überweisung im Inland oder in Europa notwendig sind, erhalten Kunden bei ihrer Hausbank. Ebenso die Vordrucke für Auslandsüberweisungen. Nahezu jede Bank druckt auf ihre Formulare ihr eigenes Logo, um die Zuordnung und die Übersicht für ihre Kunden zu erleichtert. Es ist in vielen Banken aber auch möglich, neutrale Überweisungsbelege zu erhalten. Dies ist zum Beispiel für Firmenkunden, die bei verschiedenen Banken Konten unterhalten, wichtig. Für das Ausfüllen einer beleghaften Überweisung benötigt man die Kontodaten des Empfängers sowie den Verwendungszweck und seine persönlichen Kontodaten. Sofern die Überweisung an ein Versandhaus oder ähnliches erfolgt, wird in vielen Fällen bereits eine vorgedruckte Überweisung zusammen mit dem Lieferschein an den Kunden gesandt. Dieser braucht dann nur noch seine eigenen Daten (Name des Kontoinhabers, eigene Kontonummer) anzugeben und die Überweisung zu unterschreiben.
Bei Blanko-Formularen müssen alle notwendigen Daten jedoch selbst eingetragen werden. Auf der ersten Zeile der Überweisung muss der Name des Empfängers, der die Überweisung erhält, angegeben werden. Auf der zweiten Zeile werden dessen Kontonummer sowie die Bankleitzahl angegeben. Um eine Verwechslung zu verhindern, muss in der dritten Zeile der Name der Bank nochmals ausgeschrieben werden. Als nächstes ist die Angabe des Betrages, der überwiesen werden soll, wichtig. Sofern der Kunde, der eine Rechnung bezahlen muss, Skonto abrechnen kann, ist dies zu tun. Als weiteres stehen dem Kunden nun zwei Zeilen für den Verwendungszweck zu. Bei Überweisungen an Firmen oder Behörden ist hier zwingend die Kunden- oder Rechnungsnummer anzugeben, um die Zuordnung der Überweisung zu gewährleisten. Sollte diese Angabe nicht vollständig erfolgen ist es möglich, dass die Überweisung nicht dem Empfänger zugeordnet werden kann, was unter Umständen zu Mahnungen führen kann. Bei Überweisungen an Privatpersonen ist diese Angabe nicht notwendig. Zuletzt müssen auch bei dieser Überweisung die persönlichen Daten wie Name und Kontonummer angegeben und noch mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Ganz wichtig ist bei einer beleghaften Überweisung, dass diese möglichst klar geschrieben ist, denn die Banken buchen diese Überweisungen nicht selbst, sondern leiten sie an Scannstraßen weiter. Hier kann es dann aufgrund unleserlicher Zahlen zur Buchung eines falschen Betrages kommen. Bei der Einreichung werden nicht mehr alle beleghaften Überweisungen von den Bankmitarbeitern geprüft, denn dieser Aufwand ist unverhältnismäßig hoch. Erst ab einem bestimmten Betrag, zum Beispiel ab 5.000 Euro, erfolgt die Prüfung der Unterschrift mit den hinterlegten Daten. Da die Bearbeitung von beleghaften Überweisungen für Banken sehr aufwändig ist, werden die Kunden vermehrt zum Online-Banking geführt. Hier können die Überweisungen dann von zu Hause und in Ruhe erledigt werden. Weiterhin berechnen die Banken für beleghafte Überweisungen oft eine Gebühr, die zwischen 0,50 und 1,00 pro Beleg liegt. Sofern Kunden beim Ausfüllen der Belege Schwierigkeiten haben, konnten sie in den letzten Jahren immer auf die Hilfe der Servicemitarbeiter bauen. Mittlerweile berechnen die Banken aber auch hierfür Gebühren.