Waren per Vorkasse oder auf Rechnung bezahlen
Viele Millionen Verbraucher müssen fast täglich verschiedene Rechnungen bezahlen. Es werden Waren bestellt, Dienstleistungen in Anspruch genommen, es müssen Beiträge zu Versicherungen, Vereinen oder für den Kindergarten bezahlt werden – im Grunde gibt es eine fast endlos erscheinende Anzahl von Anlässen, zu denen man Geld an einen Zahlungsempfänger transferieren muss.
Die Zahlungsbedingungen sind stets in den AGBs der jeweiligen Unternehmen festgehalten, allerdings gibt es hier unterschiedliche Varianten, was zum Beispiel die Art der Zahlung angeht, die vom Käufer „verlangt“ wird. So unterscheidet man bezüglich der Zahlweisen zum Beispiel die Zahlung mittels Vorkasse, per Nachnahme, per Einzugsermächtigung (Lastschrift), per Kreditkarte oder auch auf Rechnung. Bei dieser Zahlungsvariante muss man nach Erhalt der Ware oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung anschließend per Überweisung für die Zahlung des Rechnungsbetrages sorgen. Grundsätzlich beinhalten die verschiedenen Zahlungsarten jeweils Vorteile und auch Nachteile für den Zahlungspflichtigen und den Zahlungsempfänger. Da man oftmals auch die Wahl zwischen den Zahlungsvarianten hat, stellt sich zum Beispiel auch nicht selten die generelle Frage, was eigentlich vorteilhafter sein wird, die Zahlung per Vorkasse oder auf Rechnung bezahlen? Schaut man sich die zuvor genannten Zahlungsvarianten an, so sind die beiden Alternativen Vorkasse und Rechnung im Grunde die beiden Extreme, denn die Vorkasse ist die Zahlungsvariante, welche der Verkäufer natürlich am liebsten hat, während der Käufer auf jeden Fall die Zahlung mittels Rechnung bevorzugen wird. Dem Verkäufer ist die Vorkasse deshalb am liebsten, weil er zuerst das Geld bekommt und somit kein Risiko mehr zu tragen hat, dass die anschließend gelieferte Ware nicht bezahlt wird.
Für den Zahlungspflichtigen ist die Zahlung mittels Vorkasse hingegen die risikoreichste Variante, denn er geht stets das Risiko ein, dass die schon bezahlte Ware nicht geliefert wird. Rechtlich besteht hier natürlich ein Anspruch auf den Erhalt der Ware, aber in der Praxis kann sich das Durchsetzen eines solches Anspruchs nicht selten als äußerst schwierig erweisen. Die Zahlweise mit dem geringsten Risiko, nämlich gar keinem Risiko für den Käufer, ist hingegen eindeutig die Zahlung auf Rechnung. Hierbei kann der Käufer zunächst den Erhalt der Ware abwarten, die Ware sogar in Ruhe überprüfen, und muss dann anschließend erst die Zahlung vornehmen. Der Verkäufer trägt hier hingegen das größte Risiko, da er stets das Risiko eingeht, dass die bereits gelieferte Ware nicht bezahlt wird. Oftmals einigen sich Käufer und Verkäufer daher auf eine Art „Mittelweg“, zum Beispiel die Zahlung per Lastschrift. Hier erfolgt die Zahlung entweder vor oder nach Erhalt der Ware, allerdings kann der Zahlungspflichtige bei Mängeln die Zahlung auch innerhalb von mehreren Wochen widerrufen.