Was ist eine Bestätigungsnummer (BEN) beim Online-Banking?
Der technische Fortschritt im 21. Jahrhundert ist kaum noch aufzuhalten. So kommt es, dass immer mehr Menschen die Möglichkeit des Online-Bankings nutzen. Ob es nun nur darum geht schnell den aktuellen Kontostand abzufragen, oder darum auch nach Geschäftsschluss eine Rechnung zu begleichen.
Für die alltäglichen Bankgeschäfte muss man heute nicht mehr persönlich in der Bank erscheinen. Man kann sie Tag und Nacht erledigen, sowohl an Wochen- als auch an den Feiertagen und Wochenenden. Damit wird man einmal mehr vor allem anderen auch berufstätigen Bankkunden gerecht. Häufig stellt sich einem dabei die Frage „Wie sicher ist meine Kontoverwaltung über das Internet eigentlich?“ oder „Kann ich Betrügern zum Opfer fallen?“. Diese Frage haben sich natürlich zunächst die Anbieter des Online-Bankings, die Banken gestellt. Ergebnis aus dieser Fragestellung sind Sicherheitsmaßnahmen wie die persönliche Identifikationsnummer kurz PIN, die unabhängig von der PIN der Bank- oder Kreditkarte ist und Transaktionsnummer kurz TAN, mit denen das Internet-Banking für Banken und speziell deren Kunden so sicher wie möglich gemacht werden soll. Dabei hat man mit der Einrichtung der TAN’s bereits ein hohes Niveau erreicht, da jede Nummer kundenspezifisch nur für eine Transaktion verwendet werden kann und danach ihre Gültigkeit verliert.
Die TAN ist bei einer Online-Transaktion gleichzusetzen mit der Unterschrift des Kontoinhabers. Nun aber, bedienen sich immer mehr Banken einer weiteren zusätzlichen Sicherheitsoption, der sogenannten Bestätigungsnummer, kurz BEN. Diese Nummer ist als elektronische Quittung zu verstehen und wird automatisch vom Computer der Bank, nach Tätigen der Transaktion an die Email-Adresse des Kunden verschickt. Damit wird dem Kunden eine weitere Sicherheit geboten. Denn sollte der Kunde eine sogenannte BEN via e-Mail erhalten, ohne aber eine Transaktion durchgeführt zu haben, so ist er nun zeitnah gewarnt. Ebenso wenn die mit der BEN gesendeten Details zur vorgenommen Transaktion, nicht mit den zuvor vom Kunden eingegeben Daten übereinstimmen. In beiden Fällen ist der Kunde gehalten, sich umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen, um die fälschlich quittierte Transaktion stornieren zu lassen.
Er kann bei Notwendigkeit sogar das Bankkonto vorübergehend sperren lassen. In der Vergangenheit las man immer wieder von sogenannten „Trojanern“ oder „Internetwürmern“ die sich in den Computer des ahnungslosen Kunden Einzug verschafften. So gelangten Hacker an die persönlichen Zugangsdaten für das Bankkonto des Kontoinhabers und konnten im vollen Rahmen des dem Kunden zur Verfügung gestellten Verfügungsrahmens, Abbuchungen tätigen. Da eine Bestätigung der Transaktionen ohne BEN nicht stattfand, hat es oftmals gedauert, bis dem Kunden auffiel, dass er Betrügern zum Opfer fiel. Nicht selten war es dann zu spät, um den zu Unrecht abgebuchten Betrag zurück zu erhalten. Nur selten wurde in solchen Fällen von der Bank, das entwendete Geld dem Kunden erstattet. Doch diese Fälle dürften nun Dank der Bestätigungsnummer, der Geschichte angehören. Doch nach wie vor gilt, PIN’s und TAN’s für dritte Personen unzugänglich zu halten. Denn nur so können im Falle einer fehlerhaften Abbuchung, eventuelle Schadensersatzansprüche vom Kunden an die Bank, geltend gemacht werden.